Dann musst du in die Werkstatt

Neue Intervalle – DAS ändert sich beim Pickerl für alle

Die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und Neos fixiert am Mittwoch ihr erstes Entbürokratisierungspaket. Eine Umstellung gibt es für alle Autofahrer.
Lukas Leitner
03.12.2025, 11:31
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Der Staat soll schneller, effizienter und einfacher für Bürger und Unternehmen werden – dieses Ziel hat sich die Bundesregierung gesetzt und macht mit dem Entbürokratisierungspaket nun den ersten Schritt.

Mit 113 Maßnahmen will die Dreierkoalition Amtswege beschleunigen, die Digitalisierung vorantreiben und Doppelüberprüfungen abschaffen. Ein Punkt davon betrifft auch alle Autofahrer in Österreich, denn beim Pickerl soll sich nun einiges ändern.

Neue Regel für Pickerl

Konkret geht es dabei um die Prüf-Intervalle für das Pickerl. Hier weist Österreich im EU-Vergleich neben Schweden, Polen, Deutschland, Litauen und Bulgarien die höchste Prüfhäufigkeit wiederkehrender Begutachtungen  auf. Wir müssen also fast am häufigsten zur "Pickerlüberprüfung".

Die Prüfintervalle sollen daher von derzeit 3-2-1-Jahren auf 4-2-2-2-1-Jahren ausgeweitet werden.

Das heißt: In Zukunft benötigt ein Neufahrzeug zum ersten Mal nach 4 statt 3 Jahren und danach nur noch alle 2 Jahre ein neues Pickerl. Erst wenn das Fahrzeug älter als zehn Jahre ist, muss es jährlich in die Werkstatt.

"Die bevorstehende Verlängerung der Prüf-Intervalle wird eine erhebliche Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger bringen, ohne dabei bei der Verkehrssicherheit Abstriche zu machen und liefert somit eine spürbare Entbürokratisierung für alle Autofahrerinnen und Autofahrer", heißt es im Entwurf der Regierung.

Aufbewahrungspflicht für Pickerl-Gutachten verkürzen

Eine Änderung soll es auch bei der vorgesehenen fünfjährigen Aufbewahrungspflicht des Gutachtens geben. Im Entwurf heißt es diesbezüglich, dass man diese überprüfen und kürzen wolle.

{title && {title} } LL, {title && {title} } Akt. 03.12.2025, 15:25, 03.12.2025, 11:31
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