Am Mittwoch will die Bundesregierung der Bürokratie den Kampf ansagen und mit dem ersten Entbürokratisierungspaket wesentliche Erleichterungen für Unternehmen und Bürger im Alltag schaffen. Zugleich will die Dreierkoalition mit ihren Maßnahmen auch Geld in der Staatskasse einsparen. Immerhin kostet die Bürokratie Österreich Jahr für Jahr rund 15 Milliarden Euro.
Im Ministerrat sollen deshalb nun 113 Punkte fixiert werden, die den Staat effizienter, schneller und zugänglicher machen. "Heute" hat sich die ganze Liste angesehen, und weiß, was jetzt kommt.
Konkret hat die Bundesregierung zehn Bereiche in den Fokus gerückt:
Zahlreiche Maßnahmen betreffen die Digitalisierung des Staates. So soll etwa das "Digitale Konsulat" ausgebaut werden. Ziel sei es, eine einheitliche, sichere und datenschutzkonforme digitale Plattform zu schaffen, um die konsularischen Tätigkeiten effizienter erledigen zu können. So soll beispielsweise der Prozess zur Beantragung eines österreichischen Reisepasses an einer österreichischen Botschaft zukünftig weitgehend digital möglich sein.
Auch beim AMS soll sich einiges ändern. Die Regierung plant, die Schnittstelle zwischen dem Arbeitsmarktservice und den Sozialhilfebehörden zu verbessern. Konkret soll eine tägliche, automatisierte Datenübermittlung zwischen AMS und Sozialhilfebehörden kommen, damit beide Stellen jederzeit aktuelle Informationen haben.
Außerdem sollen Volksbegehren zukünftig einfacher, niederschwelliger und barrierefrei eingebracht werden können. Dabei wird auch der bisherige mehrstufige Prozess von Einleitung und Eintragung evaluiert. Außerdem soll die Kostenrefundierung an die digitale Einbringungsmöglichkeit angepasst und gleichzeitig dem "Geschäftsmodell" Volksbegehren der Riegel vorgeschoben werden.
Eine viel diskutierte Änderung war die Anpassung der Pickerl-Intervalle. Österreich weist im EU-Vergleich neben Schweden, Polen, Deutschland, Litauen und Bulgarien die höchste Prüfhäufigkeit wiederkehrender Begutachtungen ("Pickerlüberprüfung") auf. Das soll sich nun ändern – die Prüfintervalle sollen daher von derzeit 3-2-1-Jahren auf 4-2-2-2-1-Jahren ausgeweitet werden. Abstriche bei der Verkehrssicherheit gebe es dadurch nicht.
Zudem soll es in Zukunft möglich sein, bei Automatenshops die Altersfeststellung mittels E-ID über das Handy zu machen. Dafür wird gesetzlich klargestellt, dass die E-ID eine Alterskontrolle darstellt.
Die meisten Maßnahmen betreffen zudem Unternehmen. Dazu gehört unter anderem auch die Abschaffung der Doppelprüfung von Brandmeldern bei aufrechtem Wartungsvertrag. Weiters sind sogenannte One-Stop-Shops geplant, sowohl bei Förderungen als auch bei Bau- und Betriebsanlagenverfahren.