Im Untreue-Prozess rund um eine von der Wiener FPÖ finanzierte Lebensversicherung wurde der frühere Parteichef Heinz-Christian Strache am Donnerstag freigesprochen. Auch der mitangeklagte Johann Herzog, früherer Finanzreferent der Wiener FPÖ und Vizepräsident des Wiener Landtags, wurde freigesprochen.
Der Schöffensenat unter Richter Christian Böhm kam nach knapp 40 Minuten Beratung zu seiner Entscheidung. Das Urteil ist erstinstanzlich und nicht rechtskräftig.
Im Zentrum des Verfahrens stand eine Lebens- und Rentenversicherung der Wiener FPÖ, die ursprünglich im Februar 2001 für Hilmar Kabas abgeschlossen worden war. In diese waren rund 940.000 Euro einbezahlt worden. Nach Straches Übernahme des Parteivorsitzes sollte sie an ihn übergehen, um ihn und seine Angehörigen vor "unvorhersehbarer Rücktrittsszenarien" bzw. seines Ablebens abzusichern.
Nach der ursprünglichen Polizze hätte das Geld im Erlebensfall an die Wiener FPÖ zurückfließen sollen. Nur im Ablebensfall wären Straches Hinterbliebene begünstigt gewesen. Laut Anklage soll Strache 2014 jedoch mit einer zusätzlichen Vereinbarung dafür gesorgt haben, dass er selbst im Erlebensfall bezugsberechtigt ist – und das ohne grünes Licht der zuständigen Parteigremien.
Die Staatsanwaltschaft warf Strache und Herzog vor, eigenmächtig gehandelt zu haben. Straches Rücktritt nach der Ibiza-Affäre sei kein Versicherungsfall gewesen, sondern die Folge "selbst verschuldeten Fehlverhaltens".
Die Verteidigung sah das völlig anders. Die Absicherung sei parteiintern beschlossen worden und habe Strache für den Fall eines abrupten Endes seiner politischen Karriere schützen sollen. Mit der Ibiza-Affäre sei genau dieser Fall eingetreten.
Vor dem Urteil rechnete Strache im Gericht noch einmal mit früheren Parteifreunden ab. Dass sich heute niemand mehr an damalige Beschlüsse erinnern wolle, sei für ihn "enttäuschend", sagte er. "Die haben jetzt alle Amnesie. Ich kann meine Enttäuschung nicht verhehlen, ich habe all diesen Menschen jahrzehntelang vertraut."
2014 habe es sehr wohl einen Beschluss gegeben, die Versicherung auf den Erlebensfall zu erweitern. Schriftliche Nachweise habe er sich aber nicht geben lassen. In der Partei habe damals gegolten: "Jedes Schriftl ist a Giftl." Er sei "zu blauäugig" gewesen und habe sich auf die Protokollführung verlassen.
Strache betonte, die Versicherung sei ursprünglich geschaffen worden, um seine Familie abzusichern. Er verwies auf Morddrohungen, mutmaßliche Attentatspläne und spätere Ermittlungen rund um eine mögliche Autobombe gegen ihn. Er sei permanent "in einer Ausnahmesituation" gewesen, um die Partei nach vorne zu bringen: "Ich habe ja letztlich alles in die Waagschale geworfen für die Partei."
Am letzten Verhandlungstag war nochmals Strache am Wort. "Hätte ich das gemacht, was hier vorgeworfen wird, hätten sie mich durch Sonne und Mond geschossen. Das ist völlig verrückt", polterte er Immer wieder verwies Strache darauf, dass sämtliche Vorgänge innerhalb der Partei bekannt und legal gewesen waren.
Seinem Mitangeklagten Herzog widersprach Strache klar. Dieser hatte ausgesagt, er sei zur Unterzeichnung der umstrittenen Vereinbarung gedrängt worden. Das sei angesichts von Herzogs damaliger Stellung in der Partei ausgeschlossen gewesen, meinte Strache.
Die beiden Ankläger der Staatsanwaltschaft Wien sahen in ihren Schlussplädoyers die Schuld der Angeklagten "zweifelsfrei" erwiesen. Sie hätten "an der Partei vorbei gehandelt". Man habe es "sich gerichtet".
Die am Prozess beteiligte FPÖ Wien argumentierte: "Keiner wusste hier wirklich, was er tat." Die Versicherung sei ein "Gespenst" gewesen, um das sich lange niemand gekümmert habe. Und: Dass Parteistatuten ein gewisse Vorgehensweise vorschreiben, heiße nicht, dass das gelebte Praxis sei: "Nur, weil es kein Protokoll gegeben hat, heißt das nicht, dass es keinen Beschluss gegeben hat." Das sei "vielleicht nicht ideal, aber eine Partei sei ja schließlich auch keine Aktiengesellschaft", wird der blaue Anwalt zitiert.