Großes Finale im Untreueprozess gegen den früheren FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Nach mehreren Verhandlungstagen könnte noch am Ende des Tages das Urteil in der Causa rund um eine Lebensversicherung fallen.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob sich Strache 2014 als damaliger Wiener FPÖ-Obmann unrechtmäßig als Begünstigten im Erlebensfall einer von der Partei abgeschlossenen Lebensversicherung eintragen ließ, "Heute" berichtete.
Laut Staatsanwaltschaft sollen Strache und ein Mitangeklagter die Versicherungspolizze zu seinen Gunsten geändert haben. Insgesamt wurden 940.000 Euro in die Versicherung einbezahlt. Ursprünglich sollte das Geld im Todesfall an Straches Mutter und seine Kinder gehen. Im Erlebensfall wäre die Summe an die Partei zurückgeflossen. Genau dieser Punkt soll später geändert worden sein.
Die Anklage spricht dabei von einem sogenannten "In-sich-Geschäft", weil Strache die Vereinbarung sowohl als neuer Begünstigter als auch als Vertreter der Partei unterschrieben haben soll. Strache weist sämtliche Vorwürfe zurück. Für ihn und den Mitangeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Schon zum Prozessauftakt Ende Mai erklärte Strache, bei der Versicherung handle es sich um eine Pensionsvereinbarung. Eine solche Absicherung sei bei Spitzenpolitikern "Usus", da sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt seien. Nach seinem Rücktritt infolge der Ibiza-Affäre sei der Versicherungsfall eingetreten.
Am Mittwoch wurden noch einmal mehrere Zeugen gehört, darunter Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp und EU-Abgeordneter Harald Vilimsky. Auch Straches Mitangeklagter wurde erneut befragt, so der ORF.
Er erklärte, zwar die Idee für die Versicherung eingebracht zu haben, betonte aber: "Inhalt des jeweiligen Versicherungsvertrages ist nicht mein Thema gewesen."
Zur Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2014 sagte er erneut, Strache und der FPÖ-Politiker Peter Fichtenbauer hätten ihn in dessen Kanzlei zur Unterschrift gedrängt. Eine Zustimmung der Parteigremien habe es zwar nicht gegeben, er sei aber überzeugt, dass diese erfolgt wäre, wenn die Gremien befasst worden wären.
Harald Vilimsky bestätigte vor Gericht, dass es innerhalb der Partei Gespräche über eine Absicherung Straches gegeben habe. Erst nach dem Ibiza-Skandal sei er auf die Versicherung aufmerksam gemacht worden. Er habe sich daraufhin die Polizze zeigen lassen und diese an die zuständigen Stellen der Partei weitergeleitet.
Angesichts der damaligen Ereignisse sei die Versicherung für ihn jedoch nicht die "Causa Prima" gewesen. Später habe ein Parteiexperte die Ansicht vertreten, dass die Versicherungssumme der FPÖ zustehe. Das habe er akzeptiert.
Dominik Nepp sagte als Zeuge aus, bereits um das Jahr 2015 von der Existenz der Lebensversicherung erfahren zu haben. Nach seinem damaligen Verständnis sollte sie Strache bei einem unerwarteten Ende seiner politischen Laufbahn absichern.
Nach der Ibiza-Affäre habe ein Freund Straches gegenüber der Partei geltend gemacht, der Versicherungsfall sei eingetreten. "Es war das politische Ableben gemeint", schilderte Nepp. Eine rechtliche Prüfung habe jedoch ergeben, dass Strache nicht bezugsberechtigt sei.
Die Anklage wirft Strache außerdem vor, nach seinem Rücktritt mehrfach die Auszahlung der Versicherungssumme verlangt zu haben. Nepp bestätigte nicht, dass die Änderung der Polizze von einem Parteigremium beschlossen worden sei, wollte dies aber auch nicht völlig ausschließen. Sollte sich rechtlich doch herausstellen, dass Strache Anspruch auf die Summe habe, müsse die Partei diese auszahlen.
Am Donnerstag wird zunächst noch eine Zeugin aussagen. Danach soll Strache erneut ausführlich befragt werden. Im Anschluss könnten bereits die Schlussplädoyers folgen – und noch am selben Tag das Urteil.