"Lieber mehr verlangen"

Chaos um Mehrwertsteuer – Finanzamt gibt kuriosen Rat

Die komplizierte Umsetzung der gestarteten Mehrwertsteuer-Halbierung sorgt für Unsicherheit. Bäcker Josef Schrott zeigt die Absurdität der Regeln.
Newsdesk Heute
01.07.2026, 22:01
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Seit 1. Juli gilt eine Senkung der Mehrwertsteuer auf gewisse (Grundnahrungs)-Lebensmittel von 10 auf 4,9 Prozent. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber ziemlich kompliziert.

Ein Beispiel der teilweise absurden Auslegung brachte Armin Wolf Dienstagnacht vor die ORF-Kameras: bei tiefgekühltem Blattspinat greift die Mehrwertsteuer-Halbierung, bei tiefgekühltem Creme-Spinat nicht – weil er Milch enthält. Dabei fallen auf Milch selber ebenfalls nur 4,9 Prozent an.

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Mit zwei Packerln Spinat hob Armin Wolf die unverständlichen Regeln der Mehrwertsteuer-Halbierung hervor.
Screenshot ORF

Bäcker Josef Schrott, seines Zeichens auch Innungsmeister, muss seine eigenen Weckerln und Brote bis auf den letzten Brösel genau. Er musste die letzten Wochen seine Rezepte und Zutaten genau analysieren, um die korrekte Umsatzsteuer ausweisen zu können. Wie schon beim Spinat gibt es bei Backwaren auch enge Schranken für die Halbierung des Steuersatzes. Hier ist der Fett- und Zuckergehalt ausschlaggebend.

Das führt zu kuriosen Zuständen in der Budel: "Das Vollkorn-Roggenweckerl fällt darunter, obwohl das Vollkornmehl schon ein bisschen fetter ist als das Auszugsmehl. Das Sonnenblumen-Weckerl jedoch… da ist viel zu viel Fett in den Sonnenblumenkernen drinnen. Das fällt nicht darunter."

Man sei gut vorbereitet, heißt es vom Handelsverband. Die Umsetzung sei aber sehr teuer und aufwendig gewesen.

Angst vor Steuervergehen

Trotz allem bleibt bei den kleinen Händlern eine Unsicherheit: "Dass man nicht irgendwo einen Denkfehler hat, sich verrechnet hat und dann das Finanzamt in zwei Jahren kommt: Sie haben da einen falschen Mehrwertsteuersatz verrechnet und damit ein Steuervergehen begangen", beklagt Innungsmeister Schrott. "Das ist die Gefahr, die uns Bäckern droht."

Der wenig erfreuliche Rat des Finanzamts an ihn und andere Bäcker: "Im Zweifelsfall lieber 10 Prozent verlangen."

Die Maßnahme soll den Staatshaushalt übrigens mit 400 Millionen Euro im Jahr belasten. Die Erleichterung für die einzelnen Bürger ist jedoch überschaubar. Ein Einpersonenhaushalt spart im Schnitt 45 Euro ein, bei einem fünfköpfigen Haushalt sind es etwa 119 Euro.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 02.07.2026, 10:07, 01.07.2026, 22:01
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