Im navyblauen Anzug mit Krawatte – braungebrannt, wie frisch aus dem Urlaub – betrat Heinz-Christian Strache am Mittwochmorgen unter großem Medienandrang mit ernster Miene den Saal 212 des Wiener Landesgerichts. "Die Vorwürfe wiegen schwer", erklärte der Richter gleich zu Beginn vor Vereidigung der Schöffen.
Konkret geht es um eine Lebensversicherung der Wiener FPÖ aus dem Jahr 2007 mit zehnjähriger Laufzeit, die sie für ihren damaligen Obmann Strache abschloss. Im Falle seines Ablebens hätten die Kinder und die Mutter des Politikers die Prämie erhalten. Im Erlebensfall wäre eigentlich wieder die Partei bezugsberechtigt gewesen.
Das soll Heinz-Christian Strache laut Anklage jedoch ohne Rücksprache mit den vorgesehenen Verantwortlichen der FPÖ so abgeändert haben, eingesetzt wurde er als alleiniger Begünstigter.
"Das Geld stammte eigentlich aus einer noch älteren Versicherung, die im Jahr 2001 in Form einer Einmal-Prämie der Landespartei einbezahlt wurde. Damals waren es 12 Millionen Schilling (Anm.: damals etwa 870.000 Euro)", so der Staatsanwalt und zeichnete ein Bild des damaligen Parteiobmanns der Wiener FPÖ. Strache hätte aufgrund seines "erhöhten Lebensstils" immer wieder Geldprobleme, führte der Ankläger aus. In den Jahren 2013 bzw. 2014 habe er sich etwa insgesamt über 500.000 Euro von zwei verschiedenen Parteifreunden ausgeborgt.
Gemeinsam mit dem zweitangeklagten Ex-Finanzreferenten der Landespartei habe Strache am 16. April 2014 ein sogenanntes "Insich-Geschäft" gemacht und sowohl als Parteiobmann als auch als Privatperson eine Vereinbarung getroffen, dass er selbst neuer Bezugsberechtigter jener Versicherung sei und nicht mehr die Landespartei.
"In Punkt 4 der durch einen Juristen erstellten Vereinbarung steht, dass Strache das ganze Geld bekommen soll. Das ist klarerweise verboten, denn Strache war nach wie vor ehrenamtlich als Landesparteichef tätig – es gab gar keine Gegenleistung", erklärte der Staatsanwalt. Strache lauschte den Ausführungen aufmerksam, machte sich immer wieder Notizen.
Es soll um weit mehr als um die für den Strafrahmen (bis zu zehn Jahre) entscheidenden 300.000 Euro gehen. "Wenn nichts passiert wäre, wäre der Tatplan auch aufgegangen". Doch dann änderte die Liechtensteiner Versicherung im Jahr 2017 das Geschäftsmodell und kündigte das Geschäft einseitig, da sie keine Politiker mehr versichern wollte. "Sie wurden nie von der Veränderung benachrichtigt", daher wollten sie das Geld auf ein Konto der Partei zurückzahlen.
Doch die Rückzahlung zog sich –"dann kam der Ibizaskandal", so der Staatsanwalt. Beim Wort zuckt Strache zusammen, wird auf der Anklagebank sichtlich unruhiger, machte sich noch nervöser Notizen, zuckt schweigend mit den Mundwinkeln. Es scheint, dass die Erinnerung an den Skandal – seiner Meinung nach ein großer Komplott gegen seine Person – ihm immer noch jede Menge Nerven kostet.
Strache hätte noch einmal einen Versuch gestartet, an das Geld der Lebensversicherung zu kommen. "Er forderte seinen Nachfolger Dominik Nepp auf, zahlreiche Kurzmitteilungen von seinem Handy belegen das", so der Staatsanwalt. So schrieb Strache mehrfach. "Bitte jetzt LV (Lebensversicherung, Anm.) an mich auszahlen. Ich brauche das Geld für mich und meine Familie. Es steht mir zu."
Strache verteidigte sich, dass es Parteibeschlüsse des Finanzausschusses für das Vorgehen gegeben hätte. "Doch die scheinen nirgends auf. Untreue bleibt Untreue, auch wenn es von der Partei beschlossen worden wäre, zerpflückte der Staatsanwalt die Behauptung, die nirgendwo in den Akten auftauchen würde", so der Staatsanwalt, der Strache als "eloquent, charismatisch und wortgewandt" bezeichnete. Das Geld floss 2021 übrigens zurück an die Partei. Für die Verhandlung ist für mehrere Tage anberaumt. Die Unschuldsvermutung gilt.