Heinz-Christian Strache steht nach seinem Totalabsturz in die Bezirkspolitik vor neuen Problemen – mit der Justiz. Wie die Staatsanwaltschaft Wien jetzt mitteilte, wurde gegen den früheren FPÖ-Chef Anklage wegen versuchter Untreue eingebracht. Mitangeklagt ist ein ehemaliger Parteikollege.
Konkret geht es um eine Lebensversicherung, die 2007 von der FPÖ Wien abgeschlossen wurde – zugunsten der Partei im Erlebensfall, für Straches Familie im Todesfall. Doch 2014 sollen Strache und ein weiterer Funktionär ohne Beschluss der Parteigremien versucht haben, die Bezugsberechtigung zu ändern – zugunsten von Strache persönlich. Der potenzielle Schaden: kolportierte 830.000 Euro.
"Heinz-Christian Strache wird zusammengefasst zur Last gelegt, im Jahr 2014 mit dem weiteren Angeklagten seine Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen beziehungsweise einen anderen zu verpflichten wissentlich missbraucht zu haben, indem sie im Namen und als Vertreter der FPÖ Wien eine Vereinbarung abschlossen, mit der Heinz-Christian Strache versuchte, sich die Prämie einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als EUR 300.000 Euro anzueignen und dadurch die FPÖ Wien am Vermögen zu schädigen", heißt es wörtlich in der Aussendung der Staatsanwaltschaft
Die Vereinbarung wurde von einem Rechtsanwalt formuliert und zwischen FPÖ Wien und Strache abgeschlossen – allerdings ohne interne Abstimmung. Auch nach seinem Rücktritt soll Strache laut Anklage weiter versucht haben, sich die Auszahlung der Versicherung zu sichern, indem er Parteimitglieder dazu drängte.
Die Anklage stützt sich auf den Vorwurf der versuchten Untreue. Strache wird teils als Bestimmungstäter geführt. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft. Noch ist die Anklage nicht rechtskräftig. Strache und sein Mitangeklagter haben zwei Wochen Zeit, einen Einspruch zu erheben. Es gilt die Unschuldsvermutung.