Nach "Hyänen"-Sager

Neos wollen Kneissl die Staatsbürgerschaft entziehen

In einem Video beschimpfte Ex-Außenministerin Karin Kneissl Österreich. Die Neos fordern harte Konsequenzen. Ein Experte ordnet ein.
Newsdesk Heute
26.01.2026, 15:40
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Einst war sie von der FPÖ noch als Außenministerin eingesetzt worden, nun lebt Karin Kneissl in Russland und sorgt immer wieder mit harten Worten gegenüber ihrem Heimatland für Aufregung. So auch erst letztens in einem Interview auf dem YouTube-Kanal "Brücke nach Osten". Darin verglich sie Österreicher mit "Hyänen".

Auch schon 2024 empörte sie mit einer Aussage auf Youtube: "Es war kein Zufall, warum Hitler aus Österreich kam und warum die westlichen Gestapo-Spitzen aus Österreich waren. Es ist die Mischung aus Kleingeistigkeit, Neid und Minderwertigkeitskomplexen."

"Völliges Neuland"

Am Montag nun der Paukenschlag! Bei den Neos dürften die neuerlichen Aussagen Kneissl das Fass zum Überlaufen gebracht haben. Demnach soll Europasprecher Dominik Oberhofer daran arbeiten, ein Aberkennungsverfahren für die österreichische Staatsbürgerschaft der Ex-Ministerin in die Wege zu leiten. Doch ist dies überhaupt rechtlich durchsetzbar?

Gegenüber dem "Kurier" sagte der auf Staatsbürgerschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Georg Klammer, dass dies "völliges Neuland" wäre. Ein Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft wäre demnach nur unter strengen Voraussetzungen möglich.

Das muss beachtet werden

Laut dem Juristen ist besonders der Paragraf 33 relevant. Dieser besagt, dass einer Person nur die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, wenn sie sich freiwillig in den Dienst eines anderen Landes stellt und dadurch die Interessen oder das Ansehen Österreichs erheblich schädigt. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft ist auch möglich, wenn sich die besagte Person in den Militärdienst eines fremden Staates stellt. Dies wird in Paragraf 32 festgehalten.

Zugleich müsse beachtet werden, dass sich Österreich zu einem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit verpflichtet hat. Das heißt, ein Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft sei nur möglich, wenn dadurch keine Staatenlosigkeit entsteht.

Des Weiteren würde ein Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft auch den Verlust der EU-Bürgerschaft bedeuten. Laut dem Experten könnte sich Frau Kneissl somit beispielsweise auch nicht mehr in Frankreich niederlassen. Daher werden vom Europäischen Gerichtshof strenge Verhältnismäßigkeitsprüfungen durchgeführt. Klammer zufolge gebe es in Kneissls Fall "keine Anhaltspunkte". Lediglich, wenn die Ex-Ministerin die russische Staatsbürgerschaft annehmen würde, wäre ein Verlust der österreichischen Papiere denkbar.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 27.01.2026, 18:00, 27.01.2026, 15:40
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