Für zehntausende Menschen weltweit ist Österreich seit 2020 wieder offiziell Teil ihrer Familiengeschichte. Mehr als 43.000 Nachkommen von Holocaust-Opfern haben in den vergangenen Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft angenommen – möglich gemacht durch eine Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes.
Seit September 2020 können Kinder, Enkel und Urenkel von Juden und anderen Opfern des Nationalsozialismus einen Antrag stellen. Zuvor war dieses Recht ausschließlich den Überlebenden des Holocaust vorbehalten. Die Regelung gilt für jene Familien, die Österreich wegen der Verfolgung durch das Hitler-Regime verlassen mussten.
"In so kurzer Zeit sei das ein schönes Zeichen des Vertrauens", sagte die Vorsitzende des österreichischen Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus, Hannah Lessing, am Dienstag anlässlich des internationalen Holocaust-Gedenktags.
Die Staatsbürgerschaft wird in diesen Fällen unter besonderen Bedingungen vergeben. Antragsteller müssen weder ihren Wohnsitz nach Österreich verlegen noch ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen – eine Ausnahme, da Österreich grundsätzlich keine doppelte Staatsbürgerschaft zulässt.
Ein Großteil der neuen Staatsbürger stammt aus Israel. Laut Angaben des Außenministeriums entfallen 51 Prozent der seit der Reform verliehenen Staatsbürgerschaften auf Israelis. Es folgen Antragsteller aus den USA mit 22 Prozent sowie aus Großbritannien mit 13 Prozent.
Vor dem "Anschluss" an Nazi-Deutschland lebten rund 200.000 Juden in Österreich. Mehr als 65.000 von ihnen wurden im Holocaust ermordet, der Großteil der übrigen jüdischen Bevölkerung musste ins Ausland fliehen, um zu überleben.