Autofahrer müssen sich ab Mai 2027 auf neue Zeitabstände beim "Pickerl" einstellen. Für einen Großteil der Fahrzeuge in Österreich wird die bisherige Regelung zur §57a-Begutachtung umgestellt. Statt des bisherigen 3-2-1-Schemas kommt ein 4-2-2-2-1-System.
Die neuen Intervalle gelten für Pkw, Motorräder, Mopeds und Quads sowie leichte Anhänger. Die erste Begutachtung wird künftig vier Jahre nach der Erstzulassung fällig. Danach liegen zwischen den nächsten drei Überprüfungen jeweils zwei Jahre. Erst im Anschluss geht es wieder im jährlichen Rhythmus zur Kontrolle.
Die Umstellung spielt allerdings nicht nur beim Kauf beziehungsweise bei der Zulassung neuer Fahrzeuge eine Rolle. "Diese Änderung betrifft nicht nur neue, sondern auch viele bereits zugelassene Fahrzeuge", hält ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc fest. "Mit unserem “Pickerlrechner„ wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen."
Wann genau die nächste Überprüfung fällig wird, kann sich von Fahrzeug zu Fahrzeug unterscheiden. Der ÖAMTC bietet deshalb einen "Pickerlrechner" im Internet an. Das Tool zieht Fahrzeugklasse, Zeitpunkt der Erstzulassung und die Angaben auf der derzeitigen Plakette heran. Auch Informationen zu möglichen Austauschplaketten und den geltenden Übergangsbestimmungen werden angezeigt.
Prosenc verweist auf die unterschiedlichen Fälle, die durch die Umstellung entstehen: "Die konkreten Auswirkungen der Novelle hängen u. a. stark vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat ab. Es entstehen also viele individuelle Konstellationen – und genau hier wollen wir Konsumenten mehr Klarheit geben."
Den Rechner und Antworten auf häufige Fragen zur §57a-Überprüfung stellt der ÖAMTC auf seiner Website bereit.