Die Brau Union Österreich setzt im laufenden Verfahren mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einen wichtigen Schritt. Das Unternehmen hat neue Logistikpartnerrahmenverträge mit ausgewählten Getränkehändlern abgeschlossen. Damit sollen die zuletzt erhobenen Vorwürfe der BWB ausgeräumt werden, heißt es in einer Aussendung.
Kernpunkt der neuen Vereinbarungen: Logistikpartner werden beim Verkauf von Produkten anderer Brauereien nicht mehr eingeschränkt. Sie können im Eigengeschäft frei über Sortiment, Verkaufsgebiet und Kunden entscheiden. Auch Exklusivitätsvorgaben, Gebiets- oder Kundengruppenbeschränkungen sowie Abwerbeverbote soll es nicht mehr geben.
Zudem müssen die Partner der Brau Union keine sensiblen Daten aus ihrem Eigengeschäft offenlegen. Dazu zählen etwa Preise, Kunden oder strategische Informationen. Auch Dienstleistungen für Konkurrenzunternehmen der Brau Union bleiben ausdrücklich erlaubt.
Brau Union betont, dass die Erklärung freiwillig abgegeben wurde und kein Schuldeingeständnis darstellt. Gleichzeitig wurde laut Unternehmen das interne Compliance-Management ausgebaut. Vor allem bei Regeln rund um Logistikpartnerschaften seien Verbesserungen vorgenommen worden, damit alle geschäftlichen Aktivitäten mit dem Kartellrecht im Einklang stehen.
Für die Bundeswettbewerbsbehörde ist damit ein wichtiger Zwischenschritt erreicht. Generaldirektorin Natalie Harsdorf sagt: "Ein erstes wichtiges Ziel des Verfahrens ist damit durch die BWB rasch erreicht worden, nämlich die Sicherstellung von Fairness für die Zukunft. Das ist besonders wichtig für alle Marktteilnehmer, vor allem die kleineren und mittelgroßen Unternehmen."
Ganz vom Tisch ist das Verfahren aber nicht. Der Antrag der BWB auf Verhängung einer Geldbuße bleibt weiterhin aufrecht. Allerdings wurde dieser zeitlich eingeschränkt - und zwar auf den Zeitraum von 1. Juli 2002 bis 31. Juli 2025. Der Antrag auf Abstellung entfällt dagegen, weil die Behörde die gesetzten Maßnahmen der Brau Union als geeignet ansieht, die vorgebrachten Vorwürfe zu beseitigen.