Eine SMS von der Hausbank, eine dringende Nachricht mit einem verdächtigen Link: Betrüger versuchen immer wieder, mit gefälschten Nachrichten an Geld oder persönliche Daten zu kommen. Damit soll jetzt Schluss sein. In Österreich gelten neue Vorschriften für SMS-Absender. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) will damit eine weitverbreitete Betrugsmasche eindämmen.
"Wir haben heuer bereits mehr als 9.000 Beschwerden zu Betrugs-SMS registriert. Das zeigt: So gut wie niemand ist vor dieser Betrugsmasche gefeit, die finanziellen Schäden der getäuschten Endnutzer sind sehr oft beträchtlich", erklärt RTR-Geschäftsführer Klaus M. Steinmaurer.
Seit 1. Oktober führt die RTR eine Liste mit erlaubten SMS-Absenderkennungen. Gemeint sind jene Namen, die auf deinem Handy als Absender einer Nachricht erscheinen, etwa der Name deiner Bank oder eines Unternehmens.
Die neue Regel sieht vor, dass nur noch offiziell registrierte Kennungen verwendet werden dürfen. Ist ein Absendername nicht in der Liste eingetragen, wird die entsprechende SMS nicht zugestellt.
Das soll verhindern, dass sich Kriminelle bei ihren Nachrichten einfach als bekannte Unternehmen ausgeben können.
Für Handynutzer gibt es auch eine Möglichkeit zur Kontrolle: Die RTR stellt ihre Liste öffentlich im Internet zur Verfügung. Dort kannst du nachsehen, welche Absenderkennungen in Österreich zugelassen sind.
Bereits mehr als 8.500 Kennungen sind registriert. Weitere können laufend dazukommen. Die Liste findest du hier.
Wichtig ist dabei: Ein Unternehmen darf nur jene Absenderkennung verwenden, zu deren Nutzung es tatsächlich berechtigt ist. So soll beispielsweise verhindert werden, dass Betrüger unter dem Namen einer fremden Bank Nachrichten verschicken.
Eine weitere Änderung betrifft Nachrichten aus dem Ausland. SMS mit textbasierten Absenderkennungen dürfen künftig nicht mehr direkt aus dem Ausland an österreichische Handynutzer verschickt werden.
Eine entscheidende Rolle spielen dabei die heimischen Mobilfunkanbieter. Sie müssen die Absenderkennungen vor der Zustellung mit dem offiziellen Verzeichnis abgleichen. Halten sie sich nicht an die Vorschriften, haften sie für Verstöße.
Bis die neue Regel umgesetzt werden konnte, war allerdings einiges an Arbeit notwendig. Allein im September überprüfte die RTR mehr als 14.000 Einträge. Ein Teil musste wegen mangelhafter Daten zur Korrektur an die jeweiligen Anbieter zurückgeschickt werden.