Politik

Neue Verordnung – 3G-Regel gilt auch im Privatbereich

Am Mittwoch präsentierte die Regierung neue Corona-Maßnahmen. Jetzt ist auch die Verordnung dazu fertig. Pikant: Auch bei privaten Feiern gilt 3G.

Heute Redaktion
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Bei Gartenpartys mit mehr als 25 Personen muss die 3G-Regel eingehalten werden.
Bei Gartenpartys mit mehr als 25 Personen muss die 3G-Regel eingehalten werden.
Getty Images

Die Corona-Zahlen steigen in Österreich weiterhin drastisch an. Auch in den Krankenhäusern sind immer mehr Betten belegt. Die Regierung kündigte am Mittwoch deshalb ein neues Maßnahmen-Paket für den Herbst an.

Es handelt sich dabei um einen Stufenplan, der an einen Faktor, nämlich die bundesweite Auslastung der Intensivstationen mit Corona-Patienten, knüpft. Je nach "Prozenthürde", also ob 10, 15, oder 20 Prozent Corona-Patienten die Intensivstationen füllen, sind eigene Maßnahmen angedacht – alle Details zum Stufenplan gibt's hier zum Nachlesen!

So gibt es eine Rückkehr zur FFP2-Maskenpflicht, Antigentests sind nur noch 24 Stunden gültig. Ab einer Belegung von 15 Prozent der Intensivbetten dürfen nur noch Geimpfte und Genesene die Nachtgastronomie und Veranstaltungen besuchen.

Gartenparty nur mit 3G

Die 3G-Regel soll  künftig strenger kontrolliert werden. Neu in der Verordnung ist auch, dass diese Maßnahme auch bei privaten Feiern gilt: "Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmern sind nur zulässig, wenn alle Teilnehmer einen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 vorweisen. Der Teilnehmer hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten", heißt es darin. 

Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich sind davon ausgenommen, "mit Ausnahme von Zusammenkünften an Orten, die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen, wie insbesondere in Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen".

Bei Garten-Partys oder Treffen in der Garage mit mehr als 25 Teilnehmern sollten also alle entweder geimpft, getestet oder genesen sein.

Treffen und Events mit mehr als 100 Teilnehmern müssen bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. Teilnehmer müssen entweder geimpft, getestet oder genesen sein und ihre Kontaktdaten angeben 

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