Kann man nicht erfinden: Eine Reinigungsfirma in NÖ hatte mit nicht sauberen Methoden agiert. Die Finanzpolizei deckte Ende April den kuriosen und vor allem dreisten Fall einer Reinigungsfirma auf. Ausgerechnet in der Dienststelle des Finanzamts in Melk waren illegale beschäftige Fensterputzer am Werk.
Die routinemäßige Kontrolle der Finanzpolizisten führte laut Bundesministerium für Finanzen rasch zu einem Treffer, der so nicht zu erwarten war: Einer der Männer war serbischer Staatsangehöriger, der weder über arbeitsmarktbehördliche Bewilligung noch über eine Anmeldung bei der Sozialversicherung verfügte. Ein weiterer Mitarbeiter der Reinigungsfirma war ebenfalls nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Lediglich der Vorarbeiter war ordnungsgemäß beschäftigt.
Die Finanzpolizei verständigte umgehend das Bundesamt für Fremden und Asylwesen sowie die zuständige Polizeiinspektion, die den illegal aufhältigen Mitarbeiter der Reinigungsfirma sofort festnahmen. Eigentlich hatte das Finanzamt den Auftrag nach einer Ausschreibung durch die BBG (Bundesbeschaffung GmbH) an ein Reinigungsunternehmen vergeben, doch dieses dürfte ohne Wissen des Finanzamtes und entgegen des abgeschlossenen Vertrages ein Subunternehmen beauftragt haben.
Für das Reinigungsunternehmen kann dieser Vorfall massive Auswirkungen haben, da neben multiplen Verwaltungsstrafen nach Sozialversicherungsgesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz und wegen Abgabenhinterziehung, auch ein Ausschluss von weiteren öffentlichen Aufträgen droht.
„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sie verzerrt den Wettbewerb und sorgt für einen beträchtlichen Entfall von Abgaben. Daher ist die Finanzpolizei dazu angehalten, redliche Unternehmen durch regelmäßige Kontrollen zu schützen“, so Finanzminister Magnus Brunner.