Besonders heikel wird die Situation, wenn die Temperaturen steigen und sich die Freibäder füllen. Immer wieder werden Frauen im Bikini heimlich von Männern gefilmt oder fotografiert. Verboten ist das in den meisten Fällen jedoch nicht – es sei denn, es handelt sich um Aufnahmen, die ausschließlich den Intimbereich zeigen.
Erst kürzlich soll es im Theresienbad in Wien-Meidling zu einem Vorfall gekommen sein, wie der Sprecher der Wiener Bäder, Martin Kotinsky in einem "Wien heute"-Beitrag berichtet. Eine verdächtige Person hatte wohl Frauen und Kinder fotografiert, Badegäste hätten ihn dann zur Rede gestellt und das Personal aufmerksam gemacht.
„Er hat so getan, als würde er das Wasser filmen, doch dann hat er mit dem Handy auf mich und eine andere gezeigt“Betroffenezu "Wien heute"
Auch eine Betroffene schildert gegenüber "Wien heute": "Da gab es einen Mann, der hat so getan, als würde er das Wasser filmen, doch dann hat er mit dem Handy auf mich und eine andere gezeigt, das ist schon sehr unangenehm“."
Ein Blick in die Badeordnung der Wiener Bäder zeigt: Es gibt eine klare Regelung zum Fotografieren in Freibädern. Neben dem Hinweis, dass respektvolles Verhalten gegenüber anderen Gästen und Mitarbeitenden gefordert wird, findet sich auch ein Absatz zum Fotografieren. Das Filmen von Personen oder Gruppen ohne deren Einwilligung ist ausdrücklich verboten. Dass es trotzdem immer wieder zu Missachtungen kommt, lässt sich jedoch nur schwer verhindern.
Bereits seit 2021 wird im Rahmen des Gesetzespakets "Hass im Netz" auch das unbefugte Fotografieren thematisiert. Geläufiger ist die Problematik unter dem Begriff "Upskirting". Dabei handelt es sich ausschließlich um Aufnahmen des Intimbereichs, die ohne Zustimmung gemacht wurden. Solche Fälle können bei der Polizei angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden.
Bei heimlichen Fotos in der Öffentlichkeit, die weder den Intimbereich noch das Gesäß oder die weibliche Brust zeigen, greift das Verbot jedoch nicht, wie Rechtsanwältin Sonja Aziz gegenüber dem ORF erklärt. Bikinibilder fallen laut ihr nicht unter das Gesetz zum "Upskirting". Auch wenn solche Aufnahmen ohne Einwilligung gemacht werden, sind sie nicht strafbar – solange die Bilder nicht veröffentlicht werden.