Coronavirus
Nur aus diesen Gründen darfst du nachts Öffi fahren
Derzeit sind Ausgangssperren in der Nacht im Gespräch. Stellt sich die Frage: Was wäre in diesem Fall mit öffentlichen Verkehrsmitteln?
Wie berichtet, wurden in den letzten 24 Stunden erstmals über 5.000 neue Corona-Befunde gemeldet – ein neuer Rekord. Als Teil neuer Maßnahmen wird nun ein Verbot zum Verlassen der privaten Wohnung zwischen 20 und 6 Uhr diskutiert. Aber: Es gibt wie auch beim neuen Lockdown gesetzlich geregelte Ausnahmen.
"Heute" liegt ein interner Entwurf der neuen Verordnung vom 29. Oktober vor. Darin werden fünf Gründe präzisiert, um die Wohnung auch während der Ausgangssperre zu verlassen:
1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.
2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten.
3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
4. Berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist.
5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
Diese Gründe sind bereits im Covid-19-Maßnahmengesetz verankert. Auch das Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel bleibt erlaubt – mit Einschränkungen. Laut dem aktuellen Entwurf dürfen sie in den vier ersten Fällen genutzt werden, aber nicht zur Erholung.
Kanzleramt schweigt
Das Bundeskanzleramt hat sich zu einer möglichen Ausgangsbeschränkung in der Nacht bisher nicht geäußert – und hält weiter daran fest. Man wolle sich bis zur Pressekonferenz an Spekulationen nicht beteiligen. Auftreten soll laut "Heute"-Infos das "virologische Quartett" (Kurz, Kogler, Anschober, Nehammer). Eine offizielle Bestätigung fehlt also noch. Fix ist aber: Die Regierung startet am Freitag ihre Gespräche über die geplanten neuen Corona-Maßnahmen, die am Samstagnachmittag bekannt gegeben werden. Gut möglich auch, dass es in der türkis-grünen Koalition noch ein Ringen um einen derart scharfen Einschnitt in das Privatleben der Menschen gibt.