Quintett vor Gericht

"Nur Therapie": Übergriff auf Mann im Häfen Göllersdorf

Drei Männer (28, 28, 31) sind wegen Vergewaltigung angeklagt, zwei weitere Insassen (29, 30) sollen zugeschaut haben – nun mussten sie vor Gericht.
Erich Wessely
27.04.2026, 14:43
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Heftige Szenen sollen sich im Herbst 2025 im Gefängnis Göllersdorf abgespielt haben. Am Montag, 27. April, mussten fünf Insassen der Justizanstalt Göllersdorf (Bezirk Hollabrunn) am Landesgericht Korneuburg auf die Anklagebank.

Drei Angeklagten (40, 28, 31) wird seitens der Staatsanwaltschaft angelastet, einen Mitinsassen in dem forensisch-therapeutischen Zentrum mehrmals am Bett fixiert und misshandelt zu haben. Bei dem Trio handelt es sich um einen Österreicher (40), einen spanischen Staatsbürger (28) und um einen Tunesier (31).

Duo soll zugeschaut haben

Die beiden Mitangeklagten (29, 30) sollen tatenlos im selben Haftraum zugesehen haben und nichts unternommen zu haben. "Es wäre ihnen jederzeit möglich gewesen, das Personal des forensisch-therapeutischen Zentrums auf die Taten hinzuweisen", so die Staatsanwältin bei ihrem Eröffnungsvortrag am Montag beim Prozess in Korneuburg.

Der Erstangeklagte (40), der vor zehn Jahren seinen Sohn schwer gefoltert und auf eine heiße Herdplatte gesetzt haben soll, schwafelte etwas von "einer Therapie" für das Opfer – der 40-Jährige soll eine tragende Rolle bei den Übergriffen gehabt haben. Einer der Angeklagten hatte laut "Krone" 2019 auf einem Wiener Bahnhof seine Schwester getötet. Ein weiterer Angeklagter hatte 2023 seine Mutter für ein Alien gehalten und sie erstochen, seinen Stiefvater soll er lebensgefährlich verletzt haben.

Quintett laut Gutachten zurechnungsfähig

Nach früheren Vorfällen waren alle fünf Angeklagten wegen psychischen Störungen im forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht worden. Ein im Verfahren erarbeitetes psychiatrisches Gutachten des Sachverständigen Werner Brosch assistierte dem Quintett aber die Zurechnungsfähigkeit.

Der Erstangeklagte bestritt die Tat, Zweit- und Drittangeklagter zeigten sich teils geständig. Die Anwältinnen der beiden Angeklagten, die bei den Übergriffen zugeschaut haben sollen, beriefen sich darauf, dass ihre Mandanten eingeschüchtert gewesen seien. Der Fünftangeklagte habe "wirklich Angst gehabt, dass es ihm selber so gehen könnte", betonte Top-Anwältin Astrid Wagner.

Top-Anwältin Astrid Wagner vertrat den Fünfangeklagten, der freigesprochen wurde.
Denise Auer

Insassen auf Bett fixiert

Bei der Beschuldigteneinvernahme wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da der höchstpersönliche Lebensbereich des Opfers behandelt werde.

Anfang Oktober 2025 wollte der Erstangeklagte laut Anklage erstmals mit dem Opfer eine "Therapie" durchführen. Nach der Aufforderung des 40-Jährigen sollen Mitangeklagte den Insassen auf dessen Bett fixiert und dessen Füße hochgehoben haben. Dann soll das Opfer mit Gegenständen missbraucht worden sein. Bis Ende Oktober 2025 wiederholte sich der Geschehensablauf mehrmals. Im November 2025 vertraute sich das Opfer einer Sozialarbeiterin an, der Mann wurde intern verlegt – der Fall kam ins Rollen.

Unbedingte Haftstrafen

Die Urteile am Montagnachmittag: Erst- bis Drittangeklagter fassten wegen Nötigung Haftstrafen von vier bis sechs Monaten aus. Viert- und Fünftangeklagter wurden hingegen vom Vorwurf der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung freigesprochen. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Der Erstangeklagte, der 40-jähriger Österreicher, erhielt fünf Monate Haft. Zu vier bzw. sechs Monaten verurteilt wurden der 28-jährige spanische Staatsbürger und der 31-jährige Tunesier, der laut dem vorsitzenden Richter aufgrund "etlicher Vorstrafen" als Rückfallstäter angesehen wurde.

In allen drei Fällen verworfen wurde die ursprünglich von der Anklage umfasste Vergewaltigung. Gewalt sei im Spiel gewesen, festgestellt wurden letztlich aber Berührungen mit dem Stiel einer Bürste im Intimbereich, wobei laut Richter "die Hose immer dazwischen war". Alle drei Schuldsprüche erfolgten unbedingt. "Die Möglichkeit einer bedingten Haftstrafe sehe ich bei Ihnen allen dreien nicht", so der Richter.

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