Inkasso-Panne kostet 1.071 €

OBS pfändet falsche Frau – "wir schauen nicht mal ORF"

Nach der irrtümlichen Gehaltspfändung meldet sich die Betroffene zu Wort "Wir schauen nicht mal ORF", ist sie völlig fassungslos.
Christian Tomsits
28.07.2026, 11:28
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Obwohl sie stets pünktlich und gewissenhaft die Zwangsgebühr des Staatsfunks entrichtete, wurde einer 54-Jährigen aus Deutsch-Wagram (NÖ) aus heiterem Himmel vom ORF-Gebühren-Service 1.071 Euro vom Gehalt gepfändet – wir berichteten.

"Es ist eine Summe, bei der man wirklich schlucken muss", sagt sie und zeigt sich völlig fassungslos über den offensichtlichen Fehler, gegen den sie umgehend Einspruch erhob. Tatsächlich passte die auf Nachfrage nachträglich nachgereichte Beitragsnummer des säumigen Sehers, der vielleicht zu exekutieren gewesen wäre, überhaupt nicht zur betroffenen Frau, noch zu irgendjemandem anderen an ihrer Meldeadresse.

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Es muss sich also schlicht um eine Verwechslung bzw. "um einen technischen Fehler unseres Inkasso-Partners" handeln, wie der ORF-Beitrags-Service (OBS) auf "Heute"-Anfrage reuig einräumt. "Die interne Prüfung hat ergeben, dass die OBS nachweislich keine Daten der Betroffenen zur Einleitung der gegenständlichen Exekution an unseren Inkassopartner übermittelt hat", betonte man. "

Wir haben unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts Kontakt mit dem Dienstleister aufgenommen – die Exekution wurde umgehend eingestellt." Gleichzeitig sei eine detaillierte Stellungnahme angefordert worden, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte.

Kaum zu glauben: Das Inkassoschreiben schwarz auf weiß
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Laut OBS sei ein derartiger Vorfall bislang einmalig: "Ein vergleichbarer Fall ist der OBS bislang nicht bekannt. Die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr." Für die Betroffene ein schwacher Trost. "Ich und meine gesamte Familie schauen seit Jahren das Programm des öffentlichen Rundfunks nicht mehr – und dann passiert sowas."

Nicht auszudenken, was gewesen wäre, wenn sie sich nicht mit aller Kraft gegen das Unrecht gewehrt hätte. Dennoch bleibt für die Betroffene ein bitterer Nachgeschmack. Erstens: Ihr Arbeitgeber wurde über die (ungerechtfertigte) Exekution in Kenntnis gesetzt, was der beruflichen Karriere schaden könnte. Und zweitens ist noch nicht klar, ob die Exekution sich überhaupt noch rechtzeitig vor der Lohnabrechnung stoppen lassen kann.

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