"Keine Mahnung bekommen"

335 Euro! Ehepaar erhält plötzlich Brief vom ORF-Anwalt

Statt einer Mahnung flatterte gleich ein Brief vom Anwalt ins Haus. Die Betroffenen sprechen von einer "Frechheit", die OBS schildert den Fall anders.
Michael Pollak
03.07.2026, 05:45
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Schock für ein Ehepaar in Kärnten: Im Postkasten lag ein Brief einer Wiener Anwaltskanzlei. Darin forderte die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) insgesamt 335,26 Euro. Normalerweise wären für ein Jahr ORF-Gebühr 238,80 Euro fällig. Die Betroffenen sagen, nie eine Mahnung erhalten zu haben.

"Diese Vorgangsweise ist eine Frechheit", sagt Ruth F. zu "Heute". Sie gibt zu, irgendwann einen Brief der OBS bekommen zu haben, "aber ich habe danach nicht einmal eine Zahlungs-Erinnerung vom ORF erhalten, das wäre doch das Mindeste bevor so ein Anwaltsbrief kommt", sagt sie.

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"Erkenne ich nicht an!"

Jetzt kämpft sie um die Höhe der Summe, beschwert sich schriftlich: "Die von Ihnen geltend gemachten Anwaltskosten erkenne ich ausdrücklich NICHT an."

"Sobald ich von der offenen Forderung Kenntnis erlangte, war und bin ich selbstverständlich bereit, den ursprünglichen Betrag zu begleichen – das habe ich heute erledigt." Ruth F. fordert jetzt allerdings die Stornierung der Anwaltskosten.

So reagiert die Gebührenstelle

"Heute"  fragte direkt bei der OBS nach, wie es sein kann, dass scheinbar keine Mahnungen versendet wurden. Hier wird uns erklärt, dass Mitte Februar die erste "Vorschreibung zum ORF-Beitrag" verschickt wurde.

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Nachdem innerhalb einer Frist nicht bezahlt wurde, gab es eine Erinnerung (1. April) und eine Mahnung (13. Mai). Auch auf diese wurde laut OBS nicht reagiert, deswegen kam der Anwaltsbrief, so die Gebührenstelle: "Es bestand in Summe mehrere Monate Gelegenheit, den aushaftenden Betrag direkt an die OBS zu begleichen oder zur Klärung des Sachverhaltes mit der OBS Kontakt aufzunehmen", heißt es.

Das Ehepaar aus Kärnten bleibt dabei: "Bei uns ist nichts angekommen, uns war nicht bewusst, dass eine Rechnung offen war!"

Auch die Volksanwaltschaft wurde angeschrieben. Dort erfahren wir: "Eine möglicherweise auf dem Postweg verloren gegangene Vorschreibung entbindet nicht von dieser Verpflichtung." Wer Probleme mit der Zustellung vermeiden möchte, könne sich die Schreiben auch per E-Mail zusenden lassen.

"Es ist ein Kampf gegen Windmühlen", reagiert Ruth F. jetzt resignierend. "Was ist mit Menschen, die wirklich große Probleme im Leben haben, Alleinerziehende ohne Geld – wie sollen die so eine hohe Summe zahlen?"

{title && {title} } POM, {title && {title} } 03.07.2026, 05:45
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