Wegen Stockwerk

Arbeitet auch daheim: Wiener soll ORF doppelt zahlen

Herbert R. hat den Firmensitz an seiner Wohnadresse. Weil es im Firmenbuch einen Eintrag mit "1. Stock" gibt, soll er die ORF-Gebühr doppelt zahlen.
Christine Ziechert
09.04.2026, 05:30
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Der Wiener Installateur Herbert R. (Name geändert) verzweifelt an der Bürokratie: Weil ein einziger Adress-Eintrag im System nicht übereinstimmt, soll er für denselben Standort zwei Mal ORF-Gebühr zahlen.

Der Liesinger ist gewerberechtlicher Geschäftsführer eines Installationsbetriebes: "Die Firma zahlt brav die OBS-Gebühr per Erlagschein ein", berichtet der 64-Jährige, der auch direkt an der Firmenadresse wohnt – und genau das wurde ihm zum Problem.

Adresse einmal mit, einmal ohne "1. Stock"

Denn, obwohl sein Unternehmen bereits den ORF-Beitrag für den Standort bezahlt, wurde er privat nochmals zur Kasse gebeten. Der Grund: Für die OBS (ORF-Beitrags Service GmbH) sind Firmen- und Wohnadresse nicht identisch.

"Ich habe vor rund einem Jahr einen Ausnahme-Antrag gestellt, damit ich nicht doppelt zahlen muss. Doch dieser wurde erst jetzt von der OBS abgelehnt. Im Firmenbuch ist bei unserer Adresse noch der Zusatz '1. Stock' eingetragen, auf meinem privaten Meldezettel steht exakt dieselbe Adresse nur ohne dieses Stockwerk", erklärt Herbert R.

Angleichung auf Meldezettel nicht möglich

Dabei handelt es sich laut dem Installateur eindeutig um denselben Ort: "Es gibt im Gebäude nur eine Tür mit dieser Nummer. Physisch ist das exakt derselbe Standort. Aber die OBS erkennt das nicht an – das geht echt zu weit. Die Krönung ist aber, dass die OBS selbst meine Adresse falsch schreibt – mit doppelten Schrägstrichen und als Bezirk Liesing statt 1230 Wien", meint er.

Um die Adressen anzugleichen und "den Willen der OBS zu befriedigen", ging Herbert R. Mitte März selbst aufs Meldeamt, um den Zusatz "1. Stock" auf seinem privaten Meldezettel ergänzen zu lassen: "Das Meldeamt verweigerte mir dies jedoch. Denn laut Baupolizei und dem staatlichen Gebäude- und Wohnungsregister werden offiziell gar keine Stockwerke mehr eingetragen."

Stockwerk laut OBS nicht relevant

Damit steckte der Wiener in einer bürokratischen Sackgasse. Die OBS verlangt eine Anpassung, die ihm das Meldeamt verwehrt. "Heute" fragte daher bei der OBS nach: "Wenn an der identen Adresse sowohl für die kommunalsteuerpflichtige Firma als auch privat die Verpflichtung zur Bezahlung des ORF-Beitrages entsteht, dann hat der Gesetzgeber vorgesorgt: das Unternehmen zahlt, die Beitragspflicht für die private Person entfällt", wird erklärt.

Bei der Überprüfung der Adresse werde auf Hausnummer und Türnummer abgestellt. Das Stockwerk sei hierbei nicht von Relevanz: "Die Adressen des Unternehmens und des privaten Hauptwohnsitzes sind bei Herrn R. ident. Daher muss auch hier nur das Unternehmen den ORF-Beitrag entrichten, für Herrn R. als Privatperson entfällt die Beitragspflicht. Er wurde zwischenzeitlich über die Bestätigung der Ausnahme von der privaten Beitragspflicht informiert", meint eine Sprecherin.

OBS macht kurzfristige Ausnahme

Ganz so einfach macht es die OBS Herbert R. allerdings nicht: "Ich habe eine Nachricht erhalten, dass sie dieses Mal eine Ausnahme machen. Um dauerhaft keine doppelte OBS-Gebühr zu bezahlen, muss ich jetzt aber im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) und im Firmenbuch die Adresse ändern und den 1. Stock rausnehmen lassen. Das kostet natürlich, aber ich werde es machen." Trotz allem bleibt für Herbert R. ein bitterer Nachgeschmack.

{title && {title} } cz, {title && {title} } 09.04.2026, 05:30
Jetzt E-Paper lesen