Sie wollten sich der Terror-Miliz "Islamischer Staat" anschließen – jetzt sitzen vier Jugendliche auf der Anklagebank. Am Wiener Landesgericht stehen zwei 17-Jährige sowie zwei Mädchen (15 und 16) vor Gericht. Der Vorwurf: Terror-Verbindungen und eine geplante Reise nach Syrien.
Laut Anklage fassten die Jugendlichen im Mai 2025 den Entschluss, Österreich zu verlassen und sich dem IS anzuschließen. Die beiden Burschen sollen sogar nach islamischem Recht mit den Mädchen verheiratet gewesen sein.
Im Mittelpunkt steht ein 17-Jähriger, der als Kind aus Syrien nach Österreich geflüchtet war. Eigentlich, um hier in Sicherheit aufzuwachsen. Doch laut eigenen Angaben geriet er in eine "falsche Umgebung" – und radikalisierte sich innerhalb kurzer Zeit.
Er verbreitete hunderte IS-Propaganda-Inhalte auf TikTok und versuchte sogar, sich über ChatGPT einen Treueschwur formulieren zu lassen. "In kürzester Zeit radikalisierte sich der Syrer", heißt es laut APA. Auch sein Freund ist kein Unbekannter: Er wurde bereits wegen IS-Propaganda und Gewalt verurteilt.
Die beiden Jugendlichen fanden laut Ermittlungen über ihre extremistischen Ansichten zueinander. In Wien-Simmering entrollten sie am helllichten Tag eine IS-Fahne – und stellten die Bilder ins Netz. Spätestens da soll der Plan gereift sein: gemeinsam nach Syrien, hinein in das Gebiet der Terror-Miliz.
Am 27. Mai 2025 machten sich die vier schließlich mit dem Auto auf den Weg Richtung Deutschland. Am Steuer saß einer der 17-Jährigen – ohne Führerschein. Doch die Reise endete abrupt. Die Polizei stoppte das Fahrzeug, nachdem eines der Mädchen als vermisst gemeldet worden war. Die Gruppe wurde aufgegriffen und zurück nach Österreich gebracht.
Vor Gericht zeigten sich die beiden Burschen weitgehend geständig und erklärten, sie hätten sich inzwischen vom IS losgesagt. Auch die 15-Jährige räumte die Vorwürfe ein. Nur die 16-Jährige bestreitet alles. Sie will lediglich ihre Mutter besucht, und nichts von den Plänen gewusst haben.
Das Urteil sollte im Laufe des Tages noch fallen. Es gilt die Unschuldsvermutung.