Seit über 60 Jahren wird am Sitz der Familie L. aus Deutsch-Wagram (NÖ) penibel Rundfunkgebühr entrichtet – erst vom Telegrafenamt eingezogen, dann über die GIS abgerechnet, zuletzt über die umstrittene Haushaltsabgabe.
Doch ein Behördenschreiben traf die für die Abrechnung zuständige Tochter (54) des betagten Hauseigentümers nun aus heiterem Himmel. Wegen säumiger ORF-Gebühren wurde ihr das Gehalt gepfändet. Per Exekution forderte der ORF-Beitrags-Service (OBS) 1.070 Euro und 85 Cent von ihr ein.
Einziger Haken: Die auf Nachfrage nachgereichte Beitragsnummer gehörte weder zur Betroffenen noch zu deren Wohnadresse. "Die haben den Falschen gepfändet", schäumte die 54-Jährige vor Wut und erhob Einspruch.
Der OBS musste auf "Heute"-Anfrage die äußerst peinliche Verwechslung einräumen: "Die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr und werden uns selbstverständlich auch noch persönlich mit der Betroffenen in Verbindung setzen", hieß es.
Beim zuständigen Inkassobüro habe es einen "technischen Fehler" gegeben, der Auftrag sei nicht vom OBS ausgegangen. Man habe vom Dienstleister unverzüglich eine Stellungnahme eingefordert, wie es zu dem Vorfall kommen konnte. Die Exekution wurde per sofort gestoppt. Ob sich die versprochene Rückabwicklung bis zum Monatsende ausgeht, bleibt unklar.