Wer in den vergangenen Monaten einen Krankentransport benötigt hat, könnte schon bald Post von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bekommen. Ab Mitte Oktober 2026 werden zehntausende Zahlungsaufforderungen verschickt. Betroffene müssen für bestimmte Fahrten einen Selbstbehalt bezahlen. Dabei gibt es klare Fristen, aber auch zahlreiche Ausnahmen.
Insgesamt handelt es sich laut dem Portal "5 Minuten" um rund 87.000 Rechnungen für Krankentransporte aus dem zweiten Quartal 2026. Der Großteil landet direkt im Briefkasten, nur ein kleiner Teil wird elektronisch zugestellt.
Hintergrund ist eine Regelung, die bereits seit 1. Juli 2025 gilt. Seither verlangt die ÖGK für bestimmte planbare Krankentransporte einen Kostenbeitrag.
Gemeint sind Fahrten, die im Voraus organisiert werden können und bei denen kein akuter medizinischer Notfall vorliegt. Dazu zählen beispielsweise regelmäßige Transporte zu bestimmten Therapieterminen.
Wie viel Versicherte bezahlen müssen, hängt davon ab, ob beim Transport ein Sanitäter dabei war.
- 7,55 Euro kostet eine Fahrt ohne Sanitäter.
- 15,10 Euro werden für einen Transport mit Sanitäter fällig.
Die Beträge entsprechen der einfachen beziehungsweise doppelten Rezeptgebühr. Pro Kalenderjahr werden höchstens 28 Fahrten verrechnet.
Die ÖGK beginnt Mitte Oktober mit dem Versand der Zahlungsaufforderungen für das zweite Quartal 2026.
Rund 87.000 Schreiben sind davon betroffen. Die meisten Versicherten erhalten ihre Rechnung auf dem Postweg. Ein kleiner Teil wird digital zugestellt.
"Ca. fünf Prozent davon (Anmerkung: etwas mehr als 4.000) werden mittels e-Zustellung übermittelt", heißt es seitens der ÖGK gegenüber "5 Minuten".
Wer eine solche Rechnung erhält, sollte sie nicht liegen lassen. Für die Bezahlung bleiben ab der vorgeschriebenen Frist 30 Tage Zeit. Wird der Betrag nicht rechtzeitig überwiesen, verschickt die Gesundheitskasse eine Zahlungserinnerung.
Nicht jeder Krankentransport führt automatisch zu einer Rechnung. Für mehrere Gruppen und bestimmte medizinische Fahrten gibt es Ausnahmen.
Keinen entsprechenden Kostenbeitrag müssen unter anderem folgende Personen leisten:
- Kinder
- Versicherte mit Rezeptgebührenbefreiung
- Patienten, die regelmäßig zur Dialyse müssen
- Patienten mit regelmäßigen Chemo- oder Strahlentherapien
Auch Rettungs- und Notarztfahrten sowie zeitkritische Transporte sind von der Regelung ausgenommen.
Wer eine besonders hohe Rechnung erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ratenzahlung vereinbaren. Diese Möglichkeit besteht bei Forderungen von mehr als 151 Euro.
Die ÖGK begründet den Selbstbehalt mit den steigenden Transportzahlen der vergangenen Jahre. Mit der Kostenbeteiligung soll die Finanzierung der Krankenbeförderung langfristig abgesichert werden.
Die Gesundheitskasse bezeichnet die Maßnahme als "ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Sicherung der Krankenbeförderung".
Entscheidend ist, welche Art von Krankentransport in Anspruch genommen wurde. Während planbare Fahrten grundsätzlich kostenpflichtig sein können, bleiben Notfälle und bestimmte regelmäßige medizinische Behandlungen ausgenommen.
Wer ab Mitte Oktober eine Rechnung der ÖGK erhält, sollte deshalb sowohl die verrechneten Fahrten als auch die Zahlungsfrist genau kontrollieren. Für die Begleichung des Betrags bleiben 30 Tage.