Als Herr T. (Name geändert) mit 60 Jahren schwer krank wurde, glaubte er, zumindest finanziell gut abgesichert zu sein. Erst zahlte der Arbeitgeber das Gehalt weiter, dann übernahm die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit dem Krankengeld. Doch das, was am Konto landete, war zu wenig – rund 3.000 Euro zu wenig, wie sich später herausstellte.
Der Grund: Bei der Berechnung wurde ein gesetzlicher Zuschlag übersehen. "Die ÖGK vergaß bei der Berechnung des Krankengeldes den 17-Prozent-Zuschlag zur Bemessungsgrundlage", erklärt Max Weh von der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien. Dieser Zuschlag steht jenen zu, die im Krankenstand keine Sonderzahlungen vom Arbeitgeber erhalten – so wie Herr T.
"Wir haben den Fall geprüft und sofort gesehen: Hier wurde falsch gerechnet", schildert Weh. Die AK intervenierte bei der Kasse, machte den Fehler deutlich – und die ÖGK zahlte nach. Ganze 3.000 Euro bekam Herr T. überwiesen.
"Ohne die AK hätte Herr T. dieses Geld nie gesehen. Es ist erschreckend, wie oft solche Fehler passieren", so Weh weiter. Viele Betroffene würden die komplizierten Berechnungen nicht durchschauen. Sein Rat: "Bei offenen Fragen noch einmal bei der ÖGK nachhaken – und im Zweifel zur AK kommen. Wir prüfen genau – und holen zurück, was einem rechtmäßig zusteht."