In Justizanstalten herrsche eine "Männerdomäne", das "muss uns klar sein als Frau". Derartige Aussagen seien "leider an der Tagesordnung", schilderten dienstältere Zeuginnen resigniert im Disziplinarverfahren gegen den Abteilungskommandanten einer Justizanstalt. Man höre immer wieder Dinge, "da hört man bewusst weg".
So auch bei besagtem Abteilungskommandanten: Er hatte mit sexistischen Aussagen und anzüglichen Sprüchen für einen Skandal gesorgt. Nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zumindest einen Teil der Vorwürfe – und verhängte eine Geldstrafe, wie die "Presse" berichtet.
Besonders schwer wog eine Aussage gegenüber einer Justizwacheschülerin. Unvermittelt soll der Beamte erklärt haben: "Ich liebe Titten mehr als Fi**en." Auch andere Aussagen sorgten für Entsetzen. Kolleginnen ließ er wissen, "die Weiber (gemeint die Insassinnen, Anm.) sind für nichts zu gebrauchen außer für meinen Keller, da wüsste ich, was ich mit ihnen machen würde."
Zudem erklärte er: "Die X will etwas mit Fi**en weiterleiten und das geht gar nicht, weil ich keinen One-Night-Stand haben kann, da ich nur Sex ohne Kondom haben kann und der Geschlechtsverkehr bei mir mindestens 30 Minuten dauert."
Neben diesen verbalen Entgleisungen standen auch Vorwürfe im Raum, die Insassinnen betrafen – von diesen wurde der Beamte allerdings freigesprochen: Demnach soll der Mann manchmal nach dem Duschen in den Haftraum gekommen sein, während die Frauen gerade nackt oder in Unterwäsche waren.
Zu einer 18-Jährigen soll er zudem gesagt haben: "Natürlich habe ich den Schlüssel immer dabei, mit meinem Schlüssel kann ich alles aufsperren. Wenn ich will, passt 'mein Schlüssel' auch bei dir!" Und weiter: "Benimm dich jetzt sofort, weil, wenn ich will, ziehe ich dich nackt aus, hänge dich mit Handschellen ans Fenster und nehme mir einen Sessel und setze mich vor dich hin und schau dir dabei zu."
Zu einer anderen Insassin soll er gemeint haben: "Ich bin nicht dein Arzt, aber wenn du willst, bin ich dein Gynäkologe!". Eine weitere junge Frau soll er mit den Worten sie sei "schön, sexy und jung" bedacht haben – er wolle mit ihr Sex haben.
Auch eine Drohung gegen eine Insassin wurde ihm vorgeworfen: Demnach soll er zu ihr gesagt haben, dass er sie in einen abgesonderten Haftraum verlegt, sie nackt auszieht und ans Gitter fesselt, um sie den ganzen Tag so beobachten zu können, mit der Bemerkung, der Haftraum sei nicht videoüberwacht, wodurch sie niemand sehen würde außer ihm.
Neben den verbalen Entgleisungen standen auch Vorwürfe im Raum, wonach es bei Übungen von Grifftechniken im Umgang mit Häftlingen zu Übergriffen gekommen sei. Die Bundesdisziplinarbehörde verhängte deshalb eine Strafe in Höhe von eineinhalb Monatsbezügen (rund 6.200 Euro). Der Beamte wies sämtliche Anschuldigungen zurück und zog mit seinem Wiener Anwalt vor das Bundesverwaltungsgericht.
Während sich die behaupteten physischen Fehlleistungen nicht erhärten ließen, sah das Gericht die verbalen Aussagen als erwiesen an. Der Mann habe seine Dienstpflichten verletzt, indem er "unangemessene sexuell anzügliche Äußerungen gegenüber weiblichen Bediensteten getätigt" habe.
Da nur ein Teil der Vorwürfe übrig blieb, reduzierte das BVwG die Strafe schließlich auf 2.000 Euro. Mildernd wurde gewertet, dass der Beamte um Entschuldigung gebeten hatte – für den Fall, dass sich jemand durch seine Aussagen verletzt gefühlt habe.