Am 10. September hat das Gericht der Europäischen Union die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Kernenergie als "nachhaltige Investitionen" im Rahmen der EU-Taxonomie abgewiesen. Nach "eingehender rechtlicher Prüfung" dieses Urteils hat die Bundesregierung entschieden, ein Rechtsmittel zu erheben.
"Als Bundesregierung stehen wir klar für eine ehrliche Nachhaltigkeitspolitik", so Umweltminister Norbert Totschnig. Atomkraft als nachhaltig zu klassifizieren, sei ein "Irrweg" und widerspreche dem Grundgedanken der Taxonomie. "Daher gehen wir diesen weiteren rechtlichen Schritt", erklärte Totschnig.
"Wir setzen uns weiterhin entschieden dafür ein, dass europäische Regelwerke tatsächlich den Ausbau erneuerbarer Energiequellen fördern. Wir stehen hinter unserem österreichischen Weg - keine Kernenergie, dafür den Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben", stellte Totschnig klar.
Das Rechtsmittel stützt sich vor allem darauf, dass das Gericht aus österreichischer Rechtssicht einen falschen Prüfungsmaßstab angewendet hat und die angefochtene Verordnung unter Verletzung wichtiger Verfahrensregeln zustande gekommen ist.
Die EU-Taxonomieverordnung war 2022 erweitert worden; sie soll wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards klassifizieren. Die Verordnung hat vor allem Bedeutung für die Finanzbranche, weil dadurch auch festgelegt werde, welche Investitionen als "grün" gelten können.