Österreich hat vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Die Klage gegen das umstrittene Öko-Siegel für Gas und Atomkraft wurde vom Gericht der Europäischen Union abgewiesen. Damit bleibt es dabei: Gas und Atomkraft dürfen weiterhin als "grün" eingestuft werden.
Die Bundesregierung hatte sich mit dieser Klage gegen die sogenannte Taxonomie-Verordnung der EU gewehrt. Mit dieser Verordnung wollte die EU festlegen, welche Energieformen als nachhaltig gelten dürfen. Österreich war dagegen, dass Gas und Atomkraft als umweltfreundlich bewertet werden.
Die EU-Kommission sei zutreffend davon ausgegangen, dass einige wirtschaftliche Aktivitäten in dem Bereich zum Klimaschutz beitragen könnten, entschied das Gericht am Mittwoch. Es ging um die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung, die 2022 nach langen Diskussionen erweitert worden war.
Damit sollen wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards klassifiziert werden, so sollen Investitionen angekurbelt werden. Bestimmte Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten dann als nachhaltig, wenn sie die modernsten Technologien nutzen und - im Fall von Gas - noch klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen.