Zehn Jahre lang arbeitete Michael G. als Messtechniker in der Qualitätssicherung eines großen Industriebetriebs in der Obersteiermark. Im Juni nahm der 42-Jährige nach der Geburt seines Sohnes einen Papamonat. Nach seiner Rückkehr dauerte es nur vier Wochen, bis ihm die Kündigung mitgeteilt wurde – das berichtet die "Kleine Zeitung".
Der Obersteirer sieht den zeitlichen Zusammenhang kritisch. Sein ehemaliger Arbeitgeber weist hingegen entschieden zurück, dass der Papamonat etwas mit der Kündigung zu tun gehabt habe.
Der Sohn des 42-Jährigen kam im Mai zur Welt. Bereits während der Schwangerschaft seiner Frau hatte Michael G. in seinem Betrieb angekündigt, den gesetzlich vorgesehenen Papamonat in Anspruch nehmen zu wollen.
Im Juni trat er die einmonatige Freistellung an. Danach kehrte der Messtechniker an seinen Arbeitsplatz zurück und arbeitete zunächst weiter.
Vier Wochen später wurde er nach dem Ende einer Schicht ins Büro gebeten. Dort erfuhr er, dass sein Dienstverhältnis beendet wird. Gleichzeitig wurde er mit sofortiger Wirkung freigestellt. "Ich bin aus allen Wolken gefallen", erklärt der Obersteirer in der "Kleinen Zeitung".
Michael G. wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer. Diese ficht die Kündigung wegen vermuteter Sozialwidrigkeit beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht an.
Nach Ansicht der AK sprechen ausgeschriebene Stellen innerhalb der Unternehmensgruppe gegen wirtschaftliche Gründe für die Kündigung. Auch Gründe, die in der Person des 42-Jährigen liegen könnten, sieht die Arbeiterkammer dem Bericht zufolge nicht.
Anfang Oktober soll der Fall vor Gericht verhandelt werden. Ob der Papamonat tatsächlich eine Rolle bei der Kündigung spielte, ist bisher nicht festgestellt.
Der ehemalige Arbeitgeber widerspricht einem Zusammenhang ausdrücklich. Zu den konkreten Umständen des Falls will sich der Industriebetrieb nicht näher äußern, heißt es in dem Bericht weiter.
Das Unternehmen betont jedoch, dass Karenzen und Papamonate nicht zu Kündigungen führen würden. Rund 30 Männer würden dort jedes Jahr einen Papamonat oder eine Karenz in Anspruch nehmen. Bei Michael G. habe es sich um eine begründete Einzelfallentscheidung gehandelt, die nicht mit seinem Papamonat zusammenhänge.
Für den 42-Jährigen hat der Verlust seines Arbeitsplatzes auch finanzielle Folgen. Die Familie hatte sich laut "Kleine Zeitung" gerade räumlich vergrößert und ein Kinderzimmer eingerichtet. Seine Frau befand sich zum Zeitpunkt der Kündigung noch im Mutterschutz.
Trotz des Rechtsstreits könnte sich Michael G. vorstellen, bei einem Erfolg vor Gericht in den Betrieb zurückzukehren. Einen ähnlich gut bezahlten Job habe er bisher nicht gefunden.