Rätsel um Vermögen

Österreicher stirbt – dann fehlen plötzlich 55.000 Euro

Nach dem Tod eines Steirers verschwanden 55.000 Euro. Seine ehemalige Heimhilfe stand vor Gericht, wurde vom schwersten Vorwurf aber freigesprochen.
21.10.2026, 09:11
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Jahrelang kümmerte sich eine Steirerin um einen verwitweten Pensionisten, erledigte seine Einkäufe und half ihm im Haushalt. Doch nach seinem Tod landete die 50-Jährige plötzlich auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Sie soll dem Mann insgesamt 58.000 Euro weggenommen haben – über den Fall berichtet aktuell die "Kleine Zeitung".

Besonders brisant: 55.000 Euro Bargeld waren verschwunden, außerdem wurden rund um den Tod des Pensionisten 3.000 Euro von seinem Konto behoben. Vor Gericht ging es nun darum, ob die langjährige Helferin für das fehlende Geld verantwortlich war.

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Heimhilfe spricht von Freundschaft

Die Angeklagte hatte den Witwer über Jahre hinweg unterstützt. Aus dem beruflichen Kontakt sei mit der Zeit ein freundschaftliches Verhältnis geworden.

Sie habe für den Mann eingekauft und seine Wohnung geputzt, ohne dafür eine Bezahlung zu verlangen. "Bezahlen musste er mich dafür nicht", erklärte die verschuldete Frau laut "Kleine Zeitung" vor Gericht. Ihre Begründung: "Ich helfe gerne".

Wenn sie mit der Bankomatkarte des Pensionisten Lebensmittel besorgte, habe sie sich mit seinem Einverständnis auch Dinge für den eigenen Bedarf mitnehmen dürfen. Die Staatsanwaltschaft sah die Beziehung allerdings wesentlich kritischer.

3.000 Euro rund um Todestag behoben

Staatsanwältin Katharina Doppelhofer verwies laut "Kleine Zeitung" auf die Lebensumstände des Pensionisten und die Geldbehebungen. "Sie wusste: Er ist verwitwet, er hat keine Erben. Am Tag seines Todes und einen Tag danach hob sie mit seiner Bankomatkarte 3000 Euro ab."

Zusätzlich warf die Anklage der 50-Jährigen vor, 55.000 Euro Bargeld an sich genommen zu haben. Der Pensionist hatte die Summe zunächst im Heim und später im Spital verwahrt. Doch wer tatsächlich Zugriff auf das Geld hatte, wurde zu einer entscheidenden Frage im Prozess.

Angeklagte bestreitet Diebstahl von 55.000 Euro

Vor Richterin Katharina Schenk wies die Steirerin den Vorwurf zurück, das Bargeld gestohlen zu haben. "Ich war es nicht. Die 55.000 Euro hätte jeder nehmen können, sein Zimmer war nicht versperrt", erklärte sie laut der Tageszeitung.

Die Behebung der 3.000 Euro bestritt sie hingegen nicht. Ihre Verteidigung argumentierte, dass der Pensionist ihr diesen Betrag geschenkt habe. Im Verfahren wurden auch frühere Geldbehebungen und Besorgungen für den Mann thematisiert.

So hatte die 50-Jährige unter anderem 1.500 Euro für den Pensionisten abgehoben, obwohl dieser versorgt war. "Unterhosen hat er halt gebraucht", erklärte sie dazu laut Bericht. Nach ihren Angaben hatte sie ihre Ausgaben stets abgerechnet und dem Mann die Kontoauszüge gezeigt.

Staatsanwältin zweifelt an Erklärung

Für Diskussionen sorgte auch ein Besuch der Angeklagten im Heim, nachdem der Pensionist wegen seines Gesundheitszustands ins Spital gebracht worden war. Die Frau gab an, sie habe lediglich persönliche Dinge für ihn geholt, darunter ein Foto. Dass sie dabei auch seine Bankomatkarte mitgenommen hatte, erwähnte sie zunächst nicht.

Auf die Frage nach dem Grund erklärte sie, damals sei alles besonders hektisch gewesen. "Stressig war es halt damals", sagte sie laut "Kleine Zeitung", "weil mein Kind zum Notarzt musste". Staatsanwältin Doppelhofer hielt diese Darstellung für wenig glaubwürdig und konfrontierte die Angeklagte mit ihrem Verdacht.

"Ihr Kind muss mit hohem Fieber zum Notarzt? Aber Sie fahren ins Heim, um ein Foto und ein Kreuz für den Witwer zu holen? Ich sag Ihnen, warum sie dort waren: Sie fuhren hin, um das Geld des Mannes zu holen!", wird Doppelhofer in der "Kleinen Zeitung" zitiert.

Freispruch bei 55.000 Euro, Schuldspruch bei 3.000 Euro

Am Ende konnte das Schöffengericht nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass die Angeklagte die verschwundenen 55.000 Euro gestohlen hatte. Weil auch andere Personen Zugang zum unversperrten Zimmer gehabt haben könnten, wurde die 50-Jährige in diesem Anklagepunkt im Zweifel freigesprochen, berichtet die Tageszeitung.

Anders entschied das Gericht bei den 3.000 Euro, die sie mit der Bankomatkarte des Verstorbenen behoben hatte. Dafür wurde die Frau schuldig gesprochen. Das Urteil: sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe und eine unbedingte Geldstrafe von 480 Euro. Zudem wurden die 3.000 Euro für verfallen erklärt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wer die verschwundenen 55.000 Euro tatsächlich an sich genommen hat, bleibt damit ungeklärt.

wil, 21.10.2026, 09:11
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