Vor dem Landesgericht Wels steht am Donnerstag ein 63-jähriger Allgemeinmediziner wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, einer 44-jährigen Krebspatientin Medikamente und weitere Wirkstoffe empfohlen zu haben, ohne die behandelnden Onkologen einzubinden.
Die Frau befand sich zum damaligen Zeitpunkt in Chemotherapie. Laut Anklage verschrieb der Mediziner ihr zwei Medikamente im sogenannten Off-Label-Use. Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die eigentlich für andere Erkrankungen zugelassen sind. Zusätzlich soll er mehrere nicht wissenschaftlich belegte Wirkstoffe empfohlen haben.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurde die Patientin nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt. Zudem seien die behandelnden Krebsärzte nicht in die Therapie eingebunden worden.
Laut Anklage erlitt die 44-Jährige in der Folge ein akutes Nierenversagen, schwere Leberschäden und schließlich ein Multiorganversagen. Im September 2025 starb die Frau.
Der 63-Jährige bestreitet sämtliche Vorwürfe. Sollte er schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Der Prozess wurde vorerst auf unbestimmte Zeit vertagt. Das Gericht will ein weiteres Gutachten einholen, das bestehende Gutachten ergänzen lassen und zusätzliche Zeugen befragen. Ein neuer Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 63-Jährigen bis zu drei Jahre Haft.