Frage der "Umstände"

Parkplatz-Falle in Wien – Anwalt gibt jetzt Prognose ab

Eine Wiener Parkplatz-Falle zählt mittlerweile mehrere Hotspots in der ganzen Hauptstadt. Eine Wiener Anwalt spricht im "Heute"-Talk darüber.

Robert Cajic
Parkplatz-Falle in Wien – Anwalt gibt jetzt Prognose ab
Anwalt Philipp Miller verrät im "Heute"-Talk, worauf man bei einer drohenden Klage achten muss.
Denise Auer / Rechtsnawaltskanzlei Miller

Ob in der Franz-Eduard-Matras-GasseBreitenleer StraßePrager Straße oder in der Wiesinger Straße am Stubenring: An diesen Orten sollten sich Autofahrer zwei Mal überlegen, ob sie vor einer Einfahrt halten oder wenden. Der Grund: Mit einem dubiosen Geschäftsmodell filmen Parkplatz-Abzocker ahnungslose Pkw-Lenker, senden Briefe nach Hause und bezichtigen die Fahrer der "Besitzstörung" – Kostenpunkt: mindestens 495 Euro.

"Umstände des Einzelfalles immer zu berücksichtigen"

Im Gespräch mit "Heute" verrät der Wiener Anwalt Philipp Miller: "Man muss dabei anmerken, dass eine Störung bei ganz kurzem Halten nur dann vorliegt, wenn Umstände hinzutreten, die für eine Störung sprechen." Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein und dasselbe Fahrzeug ständig vor der Einfahrt des privaten Geländes stehen würde.

Außerdem empfiehlt Miller, jeden Fall einzeln prüfen zu lassen, denn: "Die Rechtsprechung in Wien sagt, dass immer die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind – daher kann man nicht pauschal sagen, ob die Anschuldigungen richtig oder falsch sind. Es lohnt sich daher, innerhalb der Frist die Ansprüche zu prüfen und Beweise zu verlangen."

"Heute" sprach bereits mit dem ÖAMTC-Juristen Nikolaus Authried über die Machenschaften der Wiener Firmen. "Das Halten vor einer Einfahrt ist nicht grundsätzlich verboten – 10 Minuten vor einer Zufahrt zu stehen ist sogar erlaubt, wenn der Lenker im Fahrzeug verbleibt", so Authried.

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    Vorsicht: Hier geht die Parkplatz-Abzocke weiter
    Vorsicht: Hier geht die Parkplatz-Abzocke weiter
    Denise Auer

    Der Jurist riet von einer voreiligen Einzahlung der geforderten Summen ab. ÖAMTC-Mitglieder können sich kostenlos bei der Rechtsabteilung melden: "Wir schauen uns jeden Fall genau im Detail an."

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