Herr K. hatte für seine Familie aus Oberösterreich eine Pauschalreise in ein Resort am Mittelmeer gebucht. Doch an Schlaf war dort kaum zu denken. "Tatsächlich war es so, dass die Gäste im Nebenzimmer derart laut und lange bis in die Morgenstunden gefeiert haben, dass man nicht wirklich in Ruhe schlafen konnte", schildert Joachim Leitner von der Verbraucherschlichtung Austria (VSA) den Fall.
Die Verbraucherschlichtung Austria hilft Konsumentinnen und Konsumenten seit mittlerweile zehn Jahren, Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich zu lösen.
Die Stelle wird unter anderem vom Sozialministerium gefördert, auch das Land OÖ unterstützt seit der Gründung.
Behandelt werden ganz unterschiedliche Themen – etwa Onlinekäufe, Reiseprobleme, Streit mit Handwerksbetrieben, Versicherungsfragen oder Gewährleistungsfälle.
Gerade, wenn man mit mehreren Kindern unterwegs ist, sei das "nicht unbedingt das, was man sich unter dem Urlaub vorstellt". Besonders ärgerlich: Die Familie machte alles richtig. Sie meldete den Lärm umgehend an der Rezeption und bat um Hilfe.
Weder Beschwerden noch Bitten an die Hotelmitarbeiter hätten jedoch etwas gebracht. Erst nach einigen Tagen kehrte Ruhe ein. Für den verdorbenen Teil des Urlaubs wollte die Familie aber nicht leer ausgehen.
Sie wandte sich deshalb an den Reiseveranstalter. Dort wurde zunächst lediglich ein Gutschein angeboten. Das war der Familie nicht genug – Herr K. wandte sich deswegen an die VSA. Mit Erfolg: Am Ende erhielt die Familie knapp 300 Euro vom Veranstalter zurück.
Konsumentenschutz-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) rät Betroffenen zudem, Probleme gut zu protokollieren: "Wenn man das Gefühl hat, jetzt passt etwas nicht, dann ist die Dokumentation das Allerwichtigste." Fotos, Notizen und Beschwerden vor Ort könnten später entscheidend sein, um zu seinem Recht zu kommen.