Erstversorgungsambulanzen

Patientenanwalt alarmiert – Herzinfarkt nicht erkannt

Scharfe Kritik an den Erstversorgungsambulanzen: Laut Patientenanwalt sollen dort etwa ein Herzinfarkt und ein Schlaganfall übersehen worden sein.
Christine Ziechert
20.07.2026, 15:08
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Die sogenannten Erstversorgungsambulanzen (EVA) sollen eigentlich die Spitäler bzw. deren (Notfall)-Ambulanzen entlasten. Doch laut dem Tätigkeitsbericht 2025 der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) sorgen die Einrichtungen immer wieder für Beschwerden.

Die EVA – die ersten gingen 2021 in Betrieb – werden überwiegend vom Ärztefunkdienst betrieben und befinden sich meist direkt bei Krankenhäusern. In Wien gibt es mehrere Standorte – beim AKH, der Klinik Landstraße, der Klinik Favoriten, der Klinik Ottakring, der Klinik Floridsdorf, der Klinik Donaustadt sowie beim UKH Meidling (AUVA-Traumazentrum).

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Allgemeinmediziner vor Ort

Dort werden Patienten zunächst von Allgemeinmedizinern begutachtet und je nach Schwere ihrer Beschwerden weitergeleitet (oder eben auch nicht). Laut Patientenanwalt Gerhard Jelinek ist es für viele Betroffene allerdings nicht erkennbar, dass es sich um eine eigenständige Einrichtung und nicht um eine Ambulanz des jeweiligen Krankenhauses handelt.

"Der Name 'Ambulanz' ist irreführend, da es sich nicht um eine Ambulanz, also Einrichtung und Personal des Spitals handelt, sondern um Allgemeinmediziner oder auch nicht-unfallchirurgische Fachärzte. Das wirkt sich auf die Qualität der medizinischen Notfallversorgung aus, wie zahlreiche Beschwerden der Patienten zeigen", so Jelinek zu "Heute".

Ergebnisse liegen nicht im Spital auf

Dadurch komme es immer wieder zu Verwirrung. Patienten gingen davon aus, dass Untersuchungsergebnisse automatisch im Spital vorliegen würden – das ist aber nicht der Fall, da eben der Ärztefunkdienst zuständig ist. "Ihre Krankengeschichte liegt daher bei Folgebehandlungen auch nicht in der Fachabteilung des Spitals auf, was Fehldiagnosen begünstigt", führt Jelinek aus. Bei späteren Besuchen müssten Untersuchungen dann oft erneut durchgeführt werden. Auch die Herausgabe von Krankengeschichten sei dadurch erschwert.

"Was Patienten gehäuft kritisieren, ist, dass sie gar nicht zur zuständigen Fachabteilung durchkommen oder dass radiologische Untersuchungen nicht veranlasst werden. In unseren Beschwerden sehen wir, dass Knochenbrüche oder schwere Infektionen nicht erkannt wurden. Aber auch ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall, der Fachärzten wahrscheinlich nicht entgangen wäre", meint Jelinek. Zu manchen der genannten Fälle laufen derzeit bereits Schadenersatzverhandlungen.

Probleme bei EVA im UKH Meidling

Als besonders problematisch bezeichnet der Patientenanwalt die Situation bei der EVA des UKH Meidling. Dort wird die Einrichtung nicht vom Ärztefunkdienst, sondern von einer GmbH betrieben. Kontaktaufnahmen und Aufforderungen zur Stellungnahme hätten sich als schwierig erwiesen.

"Bei der EVA des UKH Meidling vermissen wir die Bereitschaft, bei Beschwerden mit der Patientenanwaltschaft zusammenzuarbeiten und Krankengeschichten herauszugeben. Dabei handelt es sich aber um ganz wesentliche Patientenrechte, die damit verletzt werden: Das Recht zu wissen, mit wem ich einen Behandlungsvertrag schließe. Das Recht auf kostenlose Herausgabe meiner Krankengeschichte. Und das Recht auf Schadenersatz bei einem Behandlungsfehler", erklärt Jelinek.

Bessere Information und mehr Aufklärung

Jelinek fordert nun deutlichere Informationen im Internet, bessere Beschilderungen vor Ort und mehr Aufklärung durch das Personal. Patienten müssten klar erkennen können, wer ihr Behandlungspartner ist und welche Leistungen eine Erstversorgungsambulanz tatsächlich anbietet.

"Ist diese Vertragsgestaltung nicht klar erkennbar, so besteht das Risiko, dass bei Behandlungsfehlern die Tätigkeit der EVA-Mitarbeiter der angeschlossenen Krankenanstalt zugerechnet wird, was das Haftungsrisiko beträchtlich erhöht", heißt es im Tätigkeitsbericht der WPPA.

EVAs als fester Bestandteil des Klinik-Alltags

Laut dem Geschäftsführer der Ärzte-Dienstleistungs GmbH, Christian Frank, wurden an den EVA-Standorten (außer AUVA-Traumazentrum) 2025 insgesamt 186.930 Patienten von insgesamt 305 Allgemeinmedizinern behandelt. "Rund 77 Prozent der Patienten konnten nach allgemeinmedizinischer Abklärung und Behandlung in den niedergelassenen Bereich weitergeleitet werden. Damit leisten die EVAs einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Spitalsambulanzen und zur Effizienz im Wiener Gesundheitswesen", erklärt Frank.

Die Erstversorgungsambulanzen hätten sich als fester Bestandteil des Wiener Klinikalltags etabliert. Der Ärztefunkdienst sei weiters jederzeit und gerne bereit, mit dem Patient*innen-Anwalt zusammenzuarbeiten: "Dies ist uns ein wichtiges Anliegen. Angeblich laufende Schadenersatzverhandlungen sind uns aber leider nicht bekannt. Darüber hinaus soll noch einmal festgehalten werden, dass die EVAs nicht vom Ärztefunkdienst betrieben werden, sondern nur die Ärztinnen und Ärzte, bereitstellt", so Frank.

{title && {title} } cz, {title && {title} } Akt. 21.07.2026, 14:18, 20.07.2026, 15:08