Kurz vor dem Inkrafttreten einer neuen EU-Regelung hat die Regierung noch reagiert. Ohne den Beschluss hätten künftig auch subsidiär Schutzberechtigte in der Grundversorgung Anspruch auf Familienleistungen gehabt. Bisher galt das nur für jene, die arbeiten.
Damit wären laut "Heute"-Informationen mehr als 16.000 Menschen zusätzlich bezugsberechtigt gewesen. Die Mehrkosten hätten mehr als 30 Millionen Euro betragen.
Mit dem Beschluss wurde diese Ausweitung nun verhindert. Menschen in der Grundversorgung bleiben damit weiter von Familienleistungen ausgeschlossen. Das betrifft auch Ukrainer, die nicht arbeiten.
Brisant ist der Schritt auch mit Blick auf Wien. Dort wurden subsidiär Schutzberechtigten zuletzt Mittel gekürzt. Danach stieg der Anteil jener, die in Arbeit sind, laut den Angaben um 31 Prozent.
Die Einigung auf den Beschluss wurde am späten Dienstagabend erzielt – beschlossen wurde er dann am heutigen Mittwoch.
"Wer seinen Lebensunterhalt und den seiner Kinder bereits über Sozialleistungen, wie die Grundversorgung, abgesichert bekommt, soll nicht automatisch auch noch Familienleistungen beziehen können", erklärt Familien- und Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) gegenüber "Heute": "Die Grundversorgung deckt die Notwendigkeiten des täglichen Lebens ab. Wir können und wollen uns nicht immer noch mehr Ausgaben leisten, die zusätzliche Anreize für Zuwanderung nach Österreich schaffen."