Nachdem das Landesgericht Innsbruck am Donnerstag zunächst Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts auf schweren Betrug und Fluchtgefahr verhängt hatte, kam es noch am selben Tag zur überraschenden Wende: Die Kaution von Jimi Blue Ochsenknecht (33) in Höhe von 15.000 Euro wurde bezahlt, woraufhin der Schauspieler die Justizanstalt wieder verlassen konnte.
Bereits am Mittwochvormittag hatte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden, dass Ochsenknecht gegen Zahlung besagter Kaution freikommen könne. Die Anklagebehörde stimmte dieser Maßnahme zu.
Laut Staatsanwaltschaft habe sich Ochsenknecht verpflichtet, bis zum Abschluss des Verfahrens in Österreich zu bleiben. Zudem habe er seinen Reisepass beim Gericht hinterlegt.
"Dass der Beschuldigte den Betrag nunmehr bezahlt hat, ändert am Tatverdacht grundsätzlich nichts, könnte aber im Falle einer Verurteilung als mildernd berücksichtigt werden", so die Staatsanwaltschaft weiter.
Jimi Blue Ochsenknecht wurde auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Innsbruck nach Österreich überstellt. Die Übergabe an österreichische Polizeibeamte erfolgte am Mittwoch gegen 9 Uhr am Grenzübergang Kiefersfelden. Anschließend wurde er von der Kriminalpolizei zu den Vorwürfen befragt, am frühen Nachmittag erfolgte die Überstellung in die Justizanstalt Innsbruck.
Am Donnerstag wurde Ochsenknecht von einer Haftrichterin einvernommen. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft zeigte er sich dabei kooperativ, übernahm die Verantwortung und widersprach den Anschuldigungen nicht. Darüber hinaus machte er von seinem Recht Gebrauch, sich nicht näher zum Tatverdacht zu äußern.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Innsbruck bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Jahr 2021. Demnach soll Ochsenknecht innerhalb von vier Tagen Hotelleistungen im Wert von knapp 14.000 Euro in einem Hotel in Kirchberg konsumiert, aber nicht bezahlt haben. Obwohl er bereits gerichtlich zur Zahlung verurteilt wurde, war bis zu seiner Festnahme keine Begleichung erfolgt.
Die Ermittler gehen daher davon aus, dass Ochsenknecht bereits bei Inanspruchnahme der Leistungen nicht willens oder in der Lage war, diese zu bezahlen. Aufgrund des entstandenen Schadens von über 5.000 Euro wurde der Vorfall als schwerer Betrug eingestuft. Laut Gesetz drohen für dieses Delikt entweder eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Ein Termin für die Hauptverhandlung am Landesgericht Innsbruck steht bislang noch nicht fest.