Salzburg

Pflegerin ruft bei ORF-Radio an – ein Jahr Haft

Nach einem Anruf in der Mittagsshow des ORF-Radios Salzburg wurde eine 49-jährige Altenpflegerin zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Leo Stempfl
15.03.2022, 06:15

Seit Beginn der Corona-Pandemie stehen viele Menschen in einer Ausnahmesituation. Nicht wenige wenden sich aus Frust auf Maßnahmen und Co. dubiosen Kreisen zu, radikalisieren sich in rechten Chatgruppen. Immer wieder kommt es deswegen nun zu Verurteilungen wegen übler Nachrede, Nötigung, Wiederbetätigung und vieler weiterer Delikte.

Am heutigen Montag ging es im Landesgericht Salzburg um Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Einer 49-jährigen Altenpflegerin wurde der Prozess gemacht. Wie die "Salzburger Nachrichten" berichten, hat sie im Oktober 2021 in der "Radio Salzburg"-Sendung "Mittagszeit" angerufen.

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KZ und Judenverfolgung geleugnet

Live auf Sendung sagte sie, dass nach dem Krieg "die ganzen Geschichtsbücher" verbrannt wurden. Was die Schüler im Unterricht lernen, würde nicht stimmen. "Das ist ein Wahnsinn und hat mit der Wahrheit gar nichts zu tun." Weder das Konzentrationslager Mauthausen noch die Judenverfolgung generell würden existieren. Das hätten ihr "viele sehr alte Leute" in Gesprächen erzählt.

Ein Hörer zeigte die Anruferin prompt an. Vor dem Geschworenengericht wies der anklagende Staatsanwalt laut "SN" darauf hin, dass es nicht auf die Gesinnung des Täters ankomme. "Ich muss kein Nazi sein, um nach dem Verbotsgesetz haftbar zu werden." Wer auch immer die NS-Verbrechen "leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht", macht sich laut Gesetzestext strafbar.

Corona-Frust

Der Verteidiger der Angeklagten hielt fest, dass die Frau kein Mitglied der radikalen rechten Szene sei. Mit dem Anruf beim ORF-Radio wollte sie ihren Unmut kundtun, dass man sich in Zeiten der Pandemie mit der Umbenennung von Straßen beschäftige, während die Bewohner ihres Heims isoliert sterben müssen.

"Uns wurden Prämien versprochen, aber wir haben nichts bekommen", beklagte die Angeklagte. "Das war nur emotionaler Frustrationsabbau", fügte der Verteidiger hinzu. Sie habe sich in einer Ausnahmesituation befunden, sei überlastet gewesen, habe nur gearbeitet und nachgeplappert, was ihr ältere Bewohner im Heim erzählten. 

Im Nachhinein kann sie sich ihre Äußerungen nicht erklären. Sie war sogar Mal in Mauthausen, ging aber nicht hinein, weil sie mit dem Krieg nichts zu tun haben wollte. Die Geschworenen sprachen die Frau schuldig, das Urteil: ein Jahr Haft auf Bewährung – rechtskräftig.