Brutale Festnahme gefilmt

Polizist schlug 24 Mal zu – nun ist Beamtenstatus weg

Ein deutscher Polizist verlor seinen Beamtenstatus. Er schlug bei einer Festnahme 24 Mal auf einen wehrlosen Mann ein – alles wurde gefilmt.
Newsdesk Heute
29.04.2026, 22:43
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Ein hessischer Polizist muss seinen Beruf an den Nagel hängen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied, dass er seinen Beamtenstatus verliert – nach einem brutalen Vorfall bei einer Festnahme im Jahr 2019.

Der Beamte war damals mit einem Kollegen zu einem Einbruch in einen Drogeriemarkt in Kassel gerufen worden. Dort wurde ein Verdächtiger gestellt. Doch dann eskalierte die Situation.

Videoaufzeichnungen zeigen, wie der Polizist 24 Mal auf die Beine des am Boden liegenden, wehrlosen Einbrechers einschlug. Das Opfer erlitt Platzwunden an den Schienbeinen sowie Rötungen und Schwellungen.

Polizist zeigte sein Opfer auch noch an

Damit nicht genug: Nach der Gewalttat stellte der Beschuldigte gemeinsam mit seinem Kollegen auch noch Strafanzeige gegen den Einbrecher – wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Eine glatte Lüge, wie sich später herausstellte.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555

Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

Rat auf Draht: 147

Autonome Frauenhäuser: 01/544 08 20

Polizei-Notruf: 133

Hier weiterlesen: Expertin gibt konkrete Tipps: Kontrolle, Eifersucht - wann der Alarm schrillen sollte >

Das Landgericht Kassel verurteilte den Polizisten im Frühjahr 2022 zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger.

Vertrauen endgültig verloren

Das Verwaltungsgericht wertete die hohe Zahl der Schläge, für die es keine Veranlassung gab, sowie das Nachtatverhalten als "sehr belastend". Der Polizist habe seine Machtbefugnisse missbraucht und damit das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren.

Gegen das bereits im Februar ergangene Urteil kann der ehemalige Beamte noch Berufung einlegen.

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