Wirtschaft

Post AG soll fast 10 Millionen Euro Strafe blechen

Die Österreichische Post AG muss wegen eines Datenskandals eine Strafe von fast 10 Millionen Euro blechen. Sie möchte jedoch Rechtsmittel einlegen.

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Die Österreichische Post AG muss im Zuge eines Datenskandals eine Strafe von fast 10 Millionen Euro blechen. Sie möchte jedoch Rechtsmittel einlegen.
Die Österreichische Post AG muss im Zuge eines Datenskandals eine Strafe von fast 10 Millionen Euro blechen. Sie möchte jedoch Rechtsmittel einlegen.
Österreichische Post AG / OTS

Für einen Datenskandal aus dem Jahr 2019 soll die Österreichische Post AG nun die Rechnung begleichen. Eine Strafe von 9,5 Millionen Euro ist zu bezahlen. 

 Die Post kündigte am Dienstagabend indes in einer Aussendung an, Rechtsmittel gegen diese Verfügung der Datenschutzbehörde ergreifen zu wollen.

Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2021 "ist von dieser Thematik nicht beeinträchtigt".

Anfragen per Mail 

"Der Vorwurf der Behörde besteht im Wesentlichen darin, dass zusätzlich zu den von der Österreichischen Post eingesetzten Kontaktmöglichkeiten per Post, Web-Kontaktformular und Kundenservice datenschutzrechtliche Anfragen auch per E-Mail zuzulassen sind", so das börsennotierte Unternehmen.

Der Konzern habe lediglich für Datenschutzanfragen ein Kontaktformular eingeführt, um den Prozess der Anfragen zu automatisieren und alle Angaben zu erhalten, die für die Bearbeitung der Anfragen erforderlich sind.

Entscheidung "nicht nachvollziehbar"

Die jetzige Entscheidung sei für das Unternehmen jedenfalls "nicht nachvollziehbar". 

"Mir fehlt jedes Verständnis für diese hohe Strafe",

so Stefan Prochaska, der Anwalt der Post, gegenüber der APA. Kontaktformulare zu verwenden, sei "marktüblich und auch keine Erschwernis sondern eine Erleichterung, um dahin gehend angeleitet zu werden, alles Notwendige gleich richtig bekannt zu geben anstatt mehrere Nachfragen beantworten zu müssen. Wir alle sind es doch mittlerweile längst gewohnt, COVID-19-Registrierungen zu machen", erläutert der Anwalt.

2019 schon Strafe verhängt

Doch hierbei handelt es sich nicht um den ersten Skandal in Verbindung mit der Datenschutzbehörde. Im Oktober 2019 hatte die Post im Datenskandal um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Millionen Postkunden und dem Verkauf dieser Daten an wahlwerbende Parteien eine Verwaltungsstrafe von der Datenschutzbehörde wegen der Verwendung von Marketingdaten erhalten. 

 Die Post legte auch damals schon Rechtsmittel gegen die Strafe von 18 Millionen Euro ein.

Die Strafe wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom November 2020 aufgehoben und das Strafverfahren beendet. Über die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision hat der Verwaltungsgerichtshof bis dato nicht entschieden, schilderte die Post.

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