Was als feuchtfröhliches Klassentreffen begann, endete für drei Frauen im Krankenhaus und schließlich vor Gericht. Fünf ehemalige Klassenkolleginnen hatten sich im Juni in der Südoststeiermark getroffen. Nach Buschenschank und Mostschenke ging es noch in die Disco.
Getrunken wurde reichlich: "Aperol, Bier, Wodka, Schnaps, ...", wird in der "Kleinen Zeitung" aufgezählt. Auf der Heimfahrt saßen drei Frauen im Auto – und keine war angeschnallt.
Die Lenkerin fuhr mit rund 70 km/h, als ihre Beifahrerin während der Fahrt nach hinten schauen wollte. Dabei verlor sie das Gleichgewicht und geriet mit ihrem Körper an die Hand der Lenkerin. Diese verriss das Lenkrad, das Auto kam von der Straße ab und krachte gegen einen Apfelbaum.
Die Folgen waren heftig: Zwei Frauen wurden schwer verletzt, eine weitere erlitt leichte Verletzungen. Eine der Passagierinnen, die während der Fahrt auf der Rückbank geschlafen hatte, erlitt unter anderem vier gebrochene Halswirbel und eine Hirnblutung.
"Meine erste Erinnerung? Ich lag neben dem Auto im nassen Gras und bekam keine Luft mehr", schilderte die Beifahrerin später.
Auch die Lenkerin und ihre Beifahrerin mussten sich nun vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten. Bei der Lenkerin wurden damals 1,2 Promille, bei der Beifahrerin 1,6 Promille festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft sah bei beiden ein sorgfaltswidriges Verhalten. Die Lenkerin hätte sich alkoholisiert nicht hinters Steuer setzen dürfen. Die Beifahrerin habe durch ihr Verhalten während der Fahrt ebenfalls zum Unfall beigetragen.
Die Verteidigung sah das anders. Die Lenkerin habe nicht damit rechnen können, dass ihre Beifahrerin plötzlich ins Lenkrad gerät. Auch diese habe nicht vorhersehen können, beim Umdrehen das Gleichgewicht zu verlieren.
Das Gericht kam dennoch zu einem Schuldspruch. Richterin Michaela Lapanje sah bei beiden Frauen fahrlässiges Verhalten.
Die Lenkerin erhielt fünf Monate bedingte Haft und 1200 Euro Geldstrafe, die Beifahrerin 960 Euro Geldstrafe. Zusätzlich müssen beide jeweils 1000 Euro Schmerzensgeld an die verletzte Frau auf der Rückbank zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Frauen erbaten Bedenkzeit.