Coronavirus

Quarantäne unmittelbar vor Aus – so geht es nun weiter

Die Vorbereitungen für eine Abschaffung der Quarantäne laufen im Hintergrund auf Hochtouren. In der kommenden Woche wird sie dann wohl präsentiert.

Michael Rauhofer-Redl
Bisher undenkbar, bald wohl aber schon Realität: Infizierte Personen im Supermarkt. Anm. d. Red.: Es handelt sich um ein Symbolbild!
Bisher undenkbar, bald wohl aber schon Realität: Infizierte Personen im Supermarkt. Anm. d. Red.: Es handelt sich um ein Symbolbild!
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Nun geht alles ganz fix. Geisterte seit Wochen die Abschaffung der Quarantäne durch die heimischen Gazetten, dürfte diese nun unmittelbar bevorstehen. Nach Kritik aus den "roten" Bundesländern – Kärnten, Burgenland und Wien – nicht in den Entscheidungsprozess eingebunden gewesen zu sein, berief die Bundesregierung einen virtuellen Gipfel ein, bei dem sich die Regierung mit sämtlichen Landeshauptleuten austauschen will.

Dass dabei das Aus für die Quarantäne beschlossen werden dürfte, gilt als offenes Geheimnis – auch wenn Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zuletzt erklärte, dass noch nichts fixiert sei. Gegenüber der APA bestätigt das Gesundheitsministerium nun zumindest, dass es bei dem Gipfel am Montag auch um "verschiedene Möglichkeiten zur Neuregelung der Absonderung infizierter Personen" gehen wird.

Infizierte dürfen raus, aber nur mit FFP2

Bereits am Donnerstag enthüllte "Heute" einen neuen Verordnungsentwurf, der die Abschaffung der Quarantäne und die Einführung einer sogenannten Verkehrsbeschränkung vorsieht. Die Verkehrsbeschränkungen sollen unter anderem "der Problematik der Personalausfälle", etwa in Gesundheitseinrichtungen, entgegenwirken und so – unter strengen Schutzvorkehrungen – ein reibungsloses Funktionieren von vulnerablen Bereichen ermöglicht werden.

Was bedeuten die Verkehrsbeschränkungen laut besagtem Entwurf konkret? Äußerst wahrscheinlich ist, dass Infizierte die FFP2-Maske im öffentlichen Raum durchgehend tragen müssen. Egal, ob im Supermarkt, im Büro oder im Museum: Die Maske ist "das Mittel der Wahl", heißt es im nun diskutierten Entwurf. Einzig im privaten Wohnbereich – hier gilt eine "eindeutige Empfehlung" – oder im Freien darf die Bedeckung abgenommen werden – aber nur, wenn ein 2-Meter-Mindestabstand eingehalten wird. An frequentierten Straßen oder Parks müsste sie demzufolge wieder rauf.

Abgesehen von den Orten, wo sich Risikogruppen – Spitäler oder Pflegeheime – aufhalten, dürfen Infizierte, also "Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt" mit Maske nun wieder überall hin – das inkludiert auch Kino, Restaurant oder Disco. Allen voran sollen die (symptomlos) Betroffenen aber auch ihren Arbeitgebern wieder vollends zur Verfügung stehen. Johannes Minister Rauch betonte aber, dass "NIEMAND, der krank ist", arbeiten gehen müsse.

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