Im Jahr 2024 hatte das deutsche Innenministerium unter Führung von Nancy Faeser (SPD) das Magazin verboten und als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" bezeichnet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Compact-Magazin GmbH schon 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft.
Bereits im Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot im August 2024 vorläufig ausgesetzt. Nun bestätigte der 6. Senat des Gerichts in Leipzig im Hauptsacheverfahren diese Entscheidung endgültig: "Compact" darf weiter erscheinen.
Kernfrage im Verfahren war, ob die Inhalte des Magazins noch von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie eine konkrete verfassungsfeindliche Gefährdung darstellen. Ausschlaggebend war dabei, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für das Magazin sind.
Das 2010 gegründete Medienunternehmen hat inzwischen seinen Sitz in Stößen (Sachsen-Anhalt), die Auflage beträgt laut Gericht rund 40.000 Exemplare. Der zugehörige Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks. Auch in Österreich erscheint das Magazin.