Groß war die Aufregung nach einem Artikel in der "Kronen Zeitung" am Freitagvormittag. Eine Reinigungskraft soll aufgrund einer Grippewelle unter den Pädagoginnen die Nachmittagsbetreuung von knapp 50 Kindern übernommen haben. Stattgefunden haben soll es an einer Volksschule in Großhöflein im Bezirk Eisenstadt-Umgebung.
Ihre Aufgaben, so die Zeitung, seien die Essensausgabe, der Abwasch und die Beaufsichtigung der Kinder gewesen sein. Der Auftrag sei vom Gemeindeamt gekommen, die Reinigungskraft habe keine fachliche Ausbildung dafür gehabt, so enttäuschte Eltern. Die Bildungsdirektion relativiert nun das Ganze!
Die Geschichte in der Kronen Zeitung sei verkürzt dargestellt worden, heißt es auf Anfrage von "Heute" aus der Bildungsdirektion. Die Reinigungskraft habe lediglich die Essensausgabe übernommen, während die Direktorin in Rufnähe gewesen sei, da sie nebenan die Schuleinschreibung durchgeführt habe.
Die anschließende Lernstunde wurde von einer Lehrerin begleitet. Der Rest des Nachmittags, bis die Kinder von ihren Eltern abgeholt wurden, wurde von einer Pädagogin des örtlichen Kindergartens betreut. Die Bildungsdirektion betonte, dass die Reinigungskraft zu keinem Zeitpunkt pädagogische Tätigkeiten übernommen habe.
Gegenüber der Kronen Zeitung äußerte Gemeinderat Werner Huf Bedenken: Für den Gemeinderat wirft der Fall rechtliche Fragen bezüglich der Aufsichtspflicht über die Kinder auf. Bedenken, die die Bildungsdirektion nur bedingt nachvollziehen kann. Da die Reinigungskraft keine pädagogische Tätigkeit ausübte und die Direktorin vor Ort war, sei die Situation nicht so dramatisch gewesen. Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, die Kinder nach Hause schicken zu müssen.
Seitens der Bildungsdirektion wurde betont, dass die Nachmittagsbetreuung grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Gemeinden falle und im Burgenland grundsätzlich eine vernünftige Personalsituation bestehe. Allerdings könne es aufgrund von Krankenständen zu Engpässen kommen.