Auch Tage nach seiner Festnahme ist René Benko, seines Zeichens verantwortlich für die größte Pleite der Geschichte Österreichs, in aller Munde. Wie von "Heute" berichtet, klickten am Donnerstag um 8.30 Uhr in seiner Villa in Innsbruck-Igls die Handschellen. Ausgangspunkt war eine Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Es bestehe Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr. Der Vorwurf: Vermögen verheimlicht und somit dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen zu haben. Die Unschuldsvermutung gilt. Am Freitag dann der nächste Paukenschlag: U-Haft! Somit muss der Ex-Milliardär jedenfalls für die nächsten zwei Wochen hinter Gittern bleiben.
Die "Krone" berichtet am Samstag von "weit gediehenen" Ermittlungen in der Causa "Geldkarussell", wie die WKStA den Fall nennt. Insider würden damit rechnen, dass eine erste Anklage schon in wenigen Wochen fertiggestellt sein könnte. Dabei soll sich die Justiz offenbar auf zwei Belastungszeugen, die zuletzt in der Schweiz befragt worden waren, berufen. Eine Einvernahme habe zudem bereits vor Weihnachten in Wien stattgefunden, heißt es.
Konkret geht es beim Vorwurf des "Geldkarrussells" laut "Krone" um einen mutmaßlichen Taschenspielertrick. Dieser soll, so der Verdacht, von Benko und seinen Vertrauten im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Signa Holding im Sommer 2023 vollzogen worden sein. Damals – die Signa Holding war bereits in argen finanziellen Turbulenzen – sollten Investoren 350 Millionen Euro zuschießen.
Benko soll laut vorgetäuscht haben, selbst 35 Millionen Euro beizusteuern und so mit gutem Beispiel voranzugehen. Tatsächlich aber soll das Geld der Signa-Gruppe in weiterer Folge wieder entzogen worden sein und über mehrere Konten und Gesellschaften letztlich wieder im Unternehmen zu landen – dieses Mal aber geframet als "frisches Eigenkapital".
Gegen eine Kaution freizukommen, ist im Falle Benko übrigens nicht möglich. Das geht prinzipiell nur, wenn als Haftgrund ausschließlich Fluchtgefahr angegeben ist. Bei Benko werden als Haftgründe aber, wie erwähnt, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angeführt und keine Fluchtgefahr.
Benkos Anwalt, der renommierte Wirtschaftsstrafverteidiger Norbert Wess, sagt gegenüber "Heute": "Wir haben die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis zu nehmen, möchten diese öffentlich aber nicht weiter kommentieren."