"War skandalös"

Roland Weißmann kämpft jetzt um ORF-Rückkehr

Ex-ORF-Chef Weißmann ficht ab Dienstag vor dem Arbeits- und Sozialgericht seine Kündigung an. "Der Umgang mit ihm war skandalös", sagt sein Anwalt.
Newsdesk Heute
10.08.2026, 17:52
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Roland Weißmann kehrt vorerst nicht in den ORF zurück, sondern vor Gericht: Der frühere Generaldirektor des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ficht am Arbeits- und Sozialgericht seine Kündigung an. Es geht laut "Krone" um die Frage, ob sein Dienstverhältnis fortgesetzt werden soll.

Die Kündigung war von Ingrid Thurnher ausgesprochen worden. Begründet wurde sie dem Bericht zufolge mit einem "Anschein von ungebührlichem Verhalten". Im ORF-Compliance-Bericht sei allerdings keine sexuelle Belästigung festgestellt worden.

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Weißmann war am 8. März zurückgetreten, nachdem Chatnachrichten an eine ORF-Mitarbeiterin bekannt geworden waren. Die Vorwürfe gegen ihn bestreitet er. Innerhalb der Stiftungsratsspitze soll damals mehrfach der Satz gefallen sein: "Das geht sich nicht aus, du musst zurücktreten."

Sein Anwalt Oliver Scherbaum übt nun scharfe Kritik am Umgang mit dem Ex-ORF-Chef. "Das Bild, das zu Beginn über Herrn Weißmann und die Umstände seines Rücktritts gemacht wurde, hält einer näheren Betrachtung nicht stand. Der Umgang des ORF mit ihm war skandalös", sagt Scherbaum.

Doch der Streit ist damit nicht beendet. Auch die betroffene ORF-Mitarbeiterin geht juristisch gegen Weißmann und offenbar auch den ORF vor. Sie fordert Schadenersatz wegen sexueller Belästigung und stellte zudem einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission. Diese soll feststellen, ob eine sexuelle Belästigung durch ihren früheren Vorgesetzten vorlag.

Gegen die Frau selbst wird von der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Vorwurfs der Erpressung ermittelt. Ihre Mobiltelefone wurden laut Bericht beschlagnahmt. Das Oberlandesgericht Wien entschied demnach, dass eine Einsichtnahme in den Chatverkehr mit Roland Weißmann zulässig ist.

Der Fall läuft damit auf mehreren Ebenen weiter: Weißmann kämpft um sein Dienstverhältnis, die Mitarbeiterin um Schadenersatz und eine Feststellung durch die Gleichbehandlungskommission. Die Vorwürfe bleiben umstritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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