Die Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck legte für den VW Polo 3.750 Euro hin. Weil der Pkw aber nicht ordentlich funktionierte, ließ sie ihn bei einem Autofahrerclub überprüfen.
Dort wurden gleich mehrere Defekte festgestellt: Ein Kotflügel war durchgerostet, es gab starken Ölverlust, Mängel an der Bremsanlage, und der Motor rauchte stark. Die Inbetriebnahme war nicht mehr möglich.
Das Unternehmen bot der Betroffenen die Reparatur des Autos an. Aufgrund der hohen Anzahl und der Schwere der Mängel hatte sie aber das Vertrauen in den Händler verloren. Sie wollte ihr Geld zurück und schaltete schließlich die Arbeiterkammer ein.
Die Konsumentenschützer teilte dem Unternehmen mit, dass die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrags geboten ist. Der Rechtsanwalt der Firma lehnte den Anspruch ab und bot einen Rückkauf um 2.500 Euro an. Da dies für die Frau einen Verlust von 1.250 Euro bedeutet hätte, brachte die AK den Fall vor Gericht.
Nach Erhalt der Mahnklage lenkte das Unternehmen ein und erklärte sich bereit, den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Es beglich außerdem die Summe für Anmeldung und Überprüfung in Höhe von 284,90 Euro sowie die Anwalts- und Gerichtskosten von knapp 970 Euro.
Der Fall zeige, dass die Kammer an der Seite ihrer Mitglieder steht und sie dabei unterstütze, zu ihrem Recht zu kommen, betont Präsident Andreas Stangl. "Das gilt für arbeits-, sozial- und konsumentenrechtliche Probleme."