Erst kürzlich entdeckte ein "Heute"-Leser im Treppenhaus eines Gemeindebaus in Floridsdorf einen Wut-Brief, der sich gewaschen hatte. Der Grund: Ein Bewohner zog aufgrund von angeblicher Lärmbelästigung nach 22 Uhr den Zorn eines Anrainers auf sich – "Heute" berichtete. Doch wie steht es um die Nachtruhe? Die Wiener Polizei klärt in einem Video via Social Media auf.
Ein Instagram-Video der Wiener Polizei griff erst kürzlich das Thema auf. Social-Media-Fachbereichsleiter Dominik Grabner stellt in diesem klar: "Die weit verbreitete Meinung, dass Lärm nach 22 Uhr nicht in Ordnung ist, gibt es gesetzlich nicht." Gesetzlich sei lediglich die Eigenschaft des Lärms geregelt – deshalb sei ein Polizeieinsatz aufgrund von Lärmbelästigung prinzipiell auch gegen Mittag möglich.
Rund 1.900 Mal rücken die Einsatzkräfte der Wiener Polizei als "Party-Crasher" im Monat aus – viele dieser Einsätze seien laut Fachbereichsleiter Grabner durchaus vermeidbar: "Wichtig ist es, die Hausordnung unbedingt bei einer Party-Planung miteinzubeziehen."
„"Sind die Nachbarn mal zu laut, hilft es einfach anzuläuten. Bevor ihr die Regler aufdreht, könnt ihr wiederum die Nachbarn informieren oder ihr ladet sie mit ein – wer mitfeiert, beschwert sich selten über Lärm", so Grabner.“
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Auch dass es erst nach einer Abmahnung zu einer Anzeige kommen kann, dementiert die Polizei in dem Social-Media-Clip. Und wie regelt man die Lärmprobleme in seinem Wohnhaus?