Tierische Pflichten

Haltebedingungen auch für Exoten jetzt viel strenger

Ab Juli gelten für neue Halter von Hunden, Reptilien und Papageien strengere Regeln. Kurse fehlen in Vorarlberg jedoch noch.
Heute Tierisch
01.07.2026, 08:35
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Wenn du ab 1. Juli 2026 zum ersten Mal eine Schildkröte, einen Gecko oder bestimmte Papageienarten halten willst, brauchst du einen Sachkundenachweis. Dafür musst du einen vierstündigen Theoriekurs machen. In Vorarlberg ist dies aber derzeit gar nicht möglich. Dort wartet eine Zoohandlung noch immer auf die Freigabe vom Land, wie am Dienstag bestätigt wurde.

Auch wer sich zum ersten Mal einen Hund zulegt, muss ab sofort einen Kurs machen. Neben der Theorie ist da auch ein Praxisteil Pflicht. Mit Stand 1. Juli gibt es aber noch keine offizielle Liste vom Land, welche Anbieter diese Kurse überhaupt durchführen dürfen. Das macht es für zukünftige Tierbesitzer momentan recht schwierig, den Vorgaben nachzukommen.

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Nur für "Frischlinge"

Die neue Regelung betrifft nur Personen, die ab Juli zum ersten Mal einen Hund, bestimmte Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien halten wollen. Wer so ein Tier schon vor diesem Zeitpunkt gehabt hat, muss den Nachweis nicht nachholen. Es gibt auch Ausnahmen für jene, die ihre Erfahrung oder eine spezielle Ausbildung nachweisen können.

Basiswissen zu Haltung und Gesundheit

Mit dieser neuen bundesweiten Regelung will man die verantwortungsvolle Tierhaltung stärken. Der Sachkundenachweis soll laut Landesrätin Martina Rüscher wichtiges Grundwissen zur artgerechten Haltung, Pflege und Gesundheit vermitteln. So werden die Tiere von Anfang an gut versorgt und ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten. Außerdem will man damit verhindern, dass Tiere unüberlegt angeschafft werden.

Vier Stunden Theorie / Zwei Stunden Praxis

Für Hunde musst du vor dem Kauf einen vierstündigen Theoriekurs machen. Zusätzlich musst du laut Rüscher innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung eine zweistündige Praxiseinheit mit deinem eigenen Hund absolvieren.

Den Sachkundenachweis bei Hunden braucht nur die Person, die in der Heimtierdatenbank als Halter eingetragen ist. Für Reptilien, Amphibien und die betroffenen Papageienvögel ist ein vierstündiger Theoriekurs vorgesehen.

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