In Wien ist nun eingetreten, was sich schon in der Begutachtungsphase abgezeichnet hat: Die neue Bundesregelung zur Sachkunde für angehende Tierhalter, die am 18. Juni verkündet wurde, bleibt hinter den einst hochgesteckten Erwartungen zurück. Besonders bitter stößt das in den Bundesländern auf, die bereits vor dem bundesweiten Sachkundenachweis eigene, hochwertige Regelungen eingeführt haben. Wien zeigt sich von der Novelle enttäuscht.
Die Bundeshauptstadt hat immer wieder betont, dass nur solche Hundetrainer den Sachkundenachweis abnehmen sollen, die mit dem staatlichen Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainer" ausgezeichnet sind. Das Wiener Modell habe sich über Jahre bewährt und biete objektive Standards, während bei vielen Hunde- und Hundesportvereinen die Qualifikationen oft auf selbst erstellten Kriterien beruhen.
Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky kritisiert: "Mit der Bundes-Novelle dürfen ab jetzt auch Personen mit zu hinterfragenden Einstellungen zum Hundetraining als Ausbildner für unbedarfte Bürger fungieren, denn die von Bundesseite nun als geeignet anerkannten Hunde(sport)-Vereinsqualifikationen basieren lediglich auf Eigenlegitimation."
Das staatliche Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainer" steht seit 2012 für geprüfte Qualität und hohe Tierschutzstandards. Um dieses Siegel zu bekommen, müssen sich die Anwärter – egal aus welchem Bereich – einer staatlich legitimierten Prüfungskommission stellen und sich laufend fortbilden. Auch die Aberkennung der Qualifikation ist klar geregelt.
„Mit der Novelle werden hochqualitative ländereigene Regelungen massiv geschwächt. Diese Modelle zeigen seit Jahren, dass qualitätsgesicherte Ausbildung und klare Kriterien im Interesse von Tier und Halter funktionieren.“Eva PersyWiener Tierschutzombudsfrau
Wien will weiterhin auf hohe Tierschutzstandards in der Hundeausbildung setzen und lehnt jede Verwässerung der bewährten Qualitätskriterien ab. "Gerade bei der Vorbereitung künftiger Hundehalter braucht es verlässliche, objektive und staatlich geprüfte Maßstäbe statt unklarer Eigenlegitimationen. Unser Ziel ist es daher, die notwendigen rechtlichen Anpassungen laut den Vorgaben des Bundes vorzunehmen und dabei dennoch weiterhin die hohen Wiener Standards anbieten zu können," betonen Tierschutzstadtrat und Tierschutzombudsfrau abschließend.