Diese Woche läuft die Begutachtungsfrist für zwei neue Verordnungen des Gesundheitsministeriums zur Tierhaltung in Österreich aus. Wer künftig einen Hund, ein Reptil, einen Frosch oder bestimmte Papageien halten will, muss verpflichtend einen Sachkundenachweis machen. Hier hagelt es aber heftige Kritik von Tierschutzorganisationen. Sie bemängeln, dass es "de facto keinerlei qualitative Anforderungen an jene Personen, die diese Kurse leiten sollen" gibt.
Die Verordnung nennt als wichtigste Kriterien für Kursleiter "fachliche Eignung (Nachweis von fachrelevanten Aus- und Weiterbildungen)" und "langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden und dem Training von Hunden". Die Tierschützer wollen aber, dass nur "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" diese Kurse abhalten dürfen.
Für den Tierschutz zuständig ist Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). Sie weist die Kritik zurück. Es handele sich um einen "tragfähigen Kompromiss mit allen Bundesländern". Der Entwurf bringe erstmals bundesweite Mindeststandards und lasse den Bundesländern die Möglichkeit, noch strengere Regeln zu machen.
„Die Kurse für den Sachkundenachweis dürfen ausschließlich von fachlich geeigneten Personen mit nachweisbarer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung angeboten werden.“Ulrike Königsberger-LudwigStaatssekretärin
Es gibt keine automatische Zulassung: Die Länder müssen Anbieter ausdrücklich ermächtigen. Die Begutachtung läuft noch bis Freitag. Mitte des heurigen Jahres soll das Gesetz dann in Kraft treten.
"Es kann nicht sein, dass künftig Hinz und Kunz den angehenden Haltern beibringen dürfen, wie Hunde zu halten sind! Wenn es nach der Verordnung geht, werden nicht nur sämtliche selbst ernannte Hundetrainer als Kursleitende zugelassen, sondern es können auch Personen, die mit Gewalt in der Hundeerziehung arbeiten, zugelassen werden", kritisierte zuvor Vier Pfoten-Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck.
Tierschützer fordern, dass die Verordnungen so nicht beschlossen werden dürfen. Auch Olga Voglauer, Tierschutzsprecherin der Grünen, will eine Nachbesserung der Novelle und lehnt Ausnahmen vom Sachkundenachweis ab. "Nur weil jemand bereits einen Hund hat oder in den letzten Jahren einen gehalten hat, kann doch von Sachkunde noch lange keine Rede sein. Diese Verordnung darf nicht in dieser Form beschlossen werden."