Beamten-Beleidigung im öffentlichen Raum zahlt sich nicht aus: Das musste nun auch leidvoll ein Oberösterreicher aus dem Bezirk Perg erfahren. Er hatte am 6. Jänner 2024 um 2.50 Uhr nachts zwei Polizisten, die im Dienstauto saßen, erst in normalen Gesprächston als "Scheiß Kiwara" bezeichnet.
Damit war allerdings noch nicht "Ende Gelände": Eine Minute später stand der Mann bei einer Tankstelle vor einer Mauer am Gehsteig und verkündete mit lauter Stimme: "I wi**s eich ins Hirn eine, wenns wollts", wie die "Presse" berichtet.
Die Beleidigungen wurden zwar offenbar nicht von anderen Passanten wahrgenommen – aber von den beiden Beamten – ein Strafbescheid der BH Perg in der Höhe von insgesamt 200 Euro war die Folge. Am 12. Juni 2024 wurde der Mann mit dem losen Mundwerk an Landesverwaltungsgericht Oberösterreich schuldig gesprochen, weil er den öffentlichen Anstand verletzt hatte, indem er die Polizeibeamten zweimal beleidigt hatte.
Das wiederum missfiel dem Oberösterreicher, er legte Beschwerde ein – und hatte damit (vorerst) Erfolg. Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid wieder auf, da "nicht mit der für das Strafverfahren ausreichenden Sicherheit festgestellt werden kann, dass bei diesen Beleidigungen andere Personen zugegen gewesen seien."
Die Causa ging daraufhin an den Verwaltungsgerichtshof – und dort wurde eine andere Rechtssicht vertreten. Denn, wer den öffentlichen Anstand verletze, begehe eine Verwaltungsübertretung: "Als Anstandsverletzung ist jedes Verhalten in der Öffentlichkeit anzusehen, das einen groben Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitte bildet", so der Verwaltungsgerichtshof.
Das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit sei dann erfüllt, "wenn die konkrete Möglichkeit der Kenntnisnahme über den Kreis der Beteiligten hinaus gegeben ist. Diese Voraussetzung wurde beispielsweise bejaht, wenn Personen auf öffentlichen Straßen beschimpft wurden." Einer der beiden Polizisten hatte zudem als Zeuge angegeben, dass er glaube, im Augenwinkel Personen wahrgenommen zu haben. Das reichte für den Verwaltungsgerichtshof. Die Strafe bleibt aufrecht, der Mann muss 200 Euro zahlen.